LR Anschober: Beihilfe-Entscheidung für AKW Paks II veröffentlicht – Appell an Bundesregierung und Energieversorger: „Jetzt Klagen einbringen!“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 9.10.2017)

Die Europäische Kommission hat nun die Entscheidung über ein Ok zu Beihilfen für das ungarische AKW-Neubauprojekt Paks II im Amtsblatt veröffentlicht. Ab jetzt können innerhalb von zwei Monaten Klagen eingebracht werden. Bekannt gegeben hat die Kommission ihre Entscheidung bereits am 6. März dieses Jahres. Geprüft wurde seitens der EU-Kommission einerseits eine Verletzung des europäischen Wettbewerbsrechts, andererseits die fehlende Ausschreibung beim Ausbau von Paks.

 

LR Rudi Anschober: „Ähnlich zum AKW-Projekt Hinkley Point C in Großbritannien hat die EU-Kommission auch bei der Prüfung über die Wettbewerbsvereinbarkeit von Beihilfen für das ungarische Projekt Paks II eine absolute Fehlentscheidung getroffen – dieses Mal für ein AKW-Projekt direkt an unserer Grenze. Offenbar zählt die starke Atom-Lobby in Brüssel mehr als Interessen für Sicherheit, Zukunftstechnologien und Wirtschaftlichkeit der Bürger/innen. Ein Skandal, dem durch Klagen der Republik Österreich und von Energieversorgern ein Riegel vorgeschoben werden kann. Ich appelliere daher an die Bundesregierung, auch in Zeiten von Wahl und Regierungsneubildung, rasch die Chance zu ergreifen und eine Klage nach dem Vorbild Hinkley Point einzubringen. Einen entsprechenden einstimmigen Beschluss zur Klage Österreichs haben die Landesumwelt-Referent/innen schon bei ihrer letzten Konferenz gefasst. Wir haben es jetzt in der Hand für einen zukunftsgerichteten Europäischen Energiemarkt zu kämpfen und einer absolut veralteten Hochrisikotechnologie endlich den Rücken zu kehren. Für ein Europa ohne Atomkraft!“

 

Die österreichische Klage in der Causa Hinkley Point C wurde letzte Woche erstmals mündlich am Europäischen Gericht erster Instanz verhandelt – und hat lt. Rechtsexpert/innen durchaus hohe Erfolgschancen.

 

LR Anschober: „Mit einer Klage auch gegen Paks II können wir den Gegenwind gegen Atomkraft und gegen eine äußerst fragwürdige Auslegung des Europäischen Wettbewerbsrechts massiv verstärken – ich weise auch regionale und Österreichs große Energieunternehmen explizit auf deren Klagemöglichkeit hin!“