LR Anschober: Endlich Rechtssicherheit für Gemeinden beim Einsatz von Asylwerbenden zur Schulwegsicherung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 3.10.2017)

In etlichen Gemeinden in Oberösterreich werden Asylwerber/innen zur Schulwegsicherung eingesetzt. Das ist für alle Seiten ein Gewinn: für die Asylwerber/innen eine willkommene Möglichkeit, einen Beitrag in unserer Gesellschaft zu leisten, für die Schulkinder mehr Sicherheit, für die Gesellschaft ein weiterer Integrationsschritt.

Ende August sorgte bei etlichen Gemeinden jedoch ein Erlass aus dem Verkehrsressort für Verunsicherung: mit diesem wurden hohe Auflagen für den Einsatz vorgeschrieben.

 

Nun liegt ein von Integrations-Landesrat Anschober initiiertes Gutachten des Landesverfassungsdienstes vor, der im wesentlichen Anschobers Rechtseinschätzung bestätigt:

  • der Erlass gilt nur für Bundes- und Landesstraßen (Bezirksstraßen)
  • der Erlass gilt nicht auf Gemeindestraßen
  • auf den Gemeindestraßen bestimmt der/die Bürgermeister/in und legt fest, wer geeignet ist

 

LR Anschober: „Wenn eine Gemeinde, wie Vöcklabruck, auf Gemeindestraßen Asylwerbende zur Schulwegsicherung einsetzt, die davor von der Exekutive überprüft und eingeschult wurden, dann handelt sie völlig korrekt."

 

LR Anschober abschließend: „Damit sollte dieses Thema beendet und Rechtssicherheit geschaffen sein. Ich werde nun dieses Gutachten samt Infoblatt allen Bezirkshauptmannschaften, Bürgermeister/innen und Integrationsbeauftragten der Gemeinden übermitteln. Nach Schaffung der Rechtssicherheit rechne ich damit, dass mehr Gemeinden als bisher aktiv werden und Asylwerbende nach Überprüfung und Einschulung auf Gemeindestraßen zur Schulwegsicherung einsetzen. Ein sinnvoller Beitrag für unsere Gesellschaft."