Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechteänderungsgesetz 2015

Paragrafenwürfel

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Vom Oö. Landtag wurde am 16. April 2015 mit Beschluss des Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechteänderungsgesetz 2015 die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung derzeit gültigen Bestimmungen für die direktdemokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen im Land und in den Gemeinden einschließlich der Statutarstädte Linz, Wels und Steyr festgelegt.

Weiterführende Informationen

Die derzeit gültigen Bestimmungen für die direktdemokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen im Land und in den Gemeinden einschließlich der Statutarstädte Linz, Wels und Steyr sollen im Sinn eines leichteren Zugangs weiterentwickelt und vereinheitlicht werden. Dadurch soll das Tor für das Engagement der Bevölkerung bei der Mitsprache bei der politischen Entscheidungsfindung auf Landes- und auf kommunaler Ebene weiter geöffnet, das Demokratiebewusstsein insgesamt gestärkt, ein Mehr an Transparenz geleistet und eine aktive Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.

Darüber hinaus enthält das vorliegende Gesetz

  • Bestimmungen über die Aufhebung der zwingenden Vertraulichkeit von nicht öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie des Gemeindevorstands bzw. des Stadtsenats
  • Bestimmungen über die Anpassung des Auswahlverfahrens und der Bestellung der Kontrollamtsleiterin bzw. des Kontrollamtsleiters (in Wels "Kontrollstellenleiterin" bzw. "Kontrollstellenleiter") an die Regelung des § 11 Oö. Landesrechnungshofgesetz 2013
  • verschiedene Rechtsbereinigungen durch

o Anpassungen an übergeordnete verfassungsrechtliche Vorgaben in Bezug auf das Wahlalter und an die Vorgaben des Personenstandsgesetzes betreffend den Begriff des Namens

o die Aktualisierung von Verweisungen

  • eine sprachliche Klarstellung in Bezug auf die elektronische Herausgabe des Landesgesetzblatts seit 1. Jänner 2015

Über das vorliegende Gesetz hinaus sollen künftig die Instrumente der direkten Demokratie weiter ausgebaut werden. Künftig soll einer bestimmten Anzahl an Wahlberechtigten nach einem festgelegten Eintragungszeitraum die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss zu verlangen. Dies ist nach den derzeitig gültigen bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen allerdings nicht möglich. Die Oö. Landesregierung soll daher aufgefordert werden, bei der Bundesregierung für eine Änderung der Bundesverfassung einzutreten, welche die Schaffung der Möglichkeit einer Veto-Volksabstimmung gegen Gesetzesbeschlüsse zum Inhalt hat. Das Ergebnis einer Veto-Volksabstimmung muss verbindlich sein und für die Gesetzgebung zur Folge haben, dass bei einem positiven Abstimmungsergebnis ein gegenständlicher Gesetzesbeschluss in Kraft tritt, bei einem negativen Abstimmungsergebnis jedoch die Gesetzwerdung unterbleibt.

Nach einer entsprechenden Änderung der bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen soll auch die oberösterreichische Landesverfassung dahingehend angepasst werden, dass bei Beschlüssen von Landesgesetzen Veto-Volksabstimmungen in diesem Sinne ermöglicht werden.

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