Landesgesetz, mit dem das Oö. Feuerpolizeigesetz geändert wird (Oö. Feuerpolizeigesetz-Novelle 2014)

Liberalisierung der feuerpolizeilichen Überprüfung sowie Anpassungen im Bereich der Gefahrenpolizei an die Praxis  

Der Oö. Landtag hat am 6. November 2014 mit Beschluss der Oö. Feuerpolizeigesetz-Novelle 2014 unter anderem den Ergebnissen des oö. Reformprojekts 2010/2011, wonach die Bestimmungen der feuerpolizeilichen Überprüfung liberalisiert werden sollen, sowie dem Bedürfnis der Praxis, eine ausreichende Rechtsgrundlage auch für den Bereich der Gefahrenpolizei zu schaffen, Rechnung getragen

Weiterführende Informationen

Hauptbeweggrund für das vorliegende Gesetz sind die Ergebnisse des oö. Reformprojekts 2010/2011, wonach die Bestimmungen der feuerpolizeilichen Überprüfung liberalisiert werden sollen, sowie das Bedürfnis der Praxis, eine ausreichende Rechtsgrundlage auch für den Bereich der Gefahrenpolizei zu schaffen. Weiters werden in diesem Zusammenhang auch erforderliche Anpassungen an die Verwaltungspraxis sowie an geänderte Rechtsvorschriften vorgenommen.


Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:

  • Liberalisierung der feuerpolizeilichen Überprüfung durch Verlängerung der geltenden Prüfintervalle;
  • Klarstellung bzw. Ergänzung von einzelnen Zuständigkeitsregelungen und Befugnissen betreffend den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz;
  • Anpassungen an das Oö. Bautechnikgesetz 2013 und Aktualisierung von Verweisen;
  • Anpassungen an das Oö. Katastrophenschutzgesetz;
  • Erweiterung um die Angelegenheiten der Gefahrenpolizei;
  • Erweiterung der Aufgaben des Oö. Brandverhütungsfonds um Präventionsmaßnahmen zur Begrenzung von Schäden aus Naturkatastrophen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: