Oö. Kinderbetreuungsbonus - Wichtige Hinweise für den/die Antragsteller/in

Kinderbetreuungsbonus

Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:

Kein Besuch eines Kindergartens
Kinder ab dem 37. Lebensmonat bis zum erstmaligen Eintritt in den Kindergarten, maximal bis zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres
Gemeinsamer Haushalt von Eltern/teil und Kind/ern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in Oberösterreich

Weitere Informationen und Auskünfte

 

  • Auskünfte: 0732 / 7720 - 18772
    E-Mail: familienreferat@ooe.gv.at

  • Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit,  Familienreferat, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz; Fax: 0732/77 20 - 21 16 39 bzw. E-Mail an familienreferat@ooe.gv.at
  • Informationen über den Oö. Kinderbetreuungsbonus erhalten Sie auch in den Sekretariaten der Oö. Familienorganisationen, in den Familienanlaufstellen der Gemeinden und Magistrate, bei den Bildungseinrichtungen und in einer Vielzahl von Organisationen und Institutionen, die familienorientiert arbeiten.

Weiterführende Informationen