Freilaufflächen bzw. Badeplätze für Hunde in Oberösterreich

Jede Gemeinde kann mit Verordnung eine Freilauffläche für Hunde schaffen.

Unsere Erhebungen haben ergeben, dass folgende Gemeinden in Oberösterreich Freilaufflächen sowie auch Badeplätze für Hunde eingerichtet haben.

Auch wenn auf einer verordneten Freilauffläche die Leinen- und/oder Maulkorbpflicht nicht gilt, ist zu beachten, dass Ihr Hund in der Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen ist, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden. Für auffällige Hunde gilt in nicht eingezäunten Freilaufflächen Maulkorbpflicht.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: