Die Anträge auf Verleihung und Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft sind gemäß § 19 Abs. 1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG 1985) persönlich bei der Behörde zu stellen.
Die bloße Antragsabgabe, ohne umfassende Erstberatung, ist wochentags während des Parteienverkehrs (Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr)
- in Zimmer Nr. 2B509, 2. Stock, Landesdienstleistungszentrum, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
möglich.
