Für eine persönliche Vorsprache wird um vorherige Online-Terminvereinbarung ersucht. Diese ist für den Parteienverkehr am Mittwoch vorgesehen.
Unabhängig davon besteht mittwochs in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr die Möglichkeit auch ohne Termin vorzusprechen. In diesem Fall ist jedoch mit entsprechenden Wartezeiten zu rechnen.
In dringenden Fällen wird um telefonische Kontaktaufnahme unter +43 732 7720-11451 ersucht.
Bei einer postalischen Übermittlung ersuchen wir um Bekanntgabe der Rücksendeadresse, sowie um Information, in welchem Land die Urkunde bzw. das Dokument vorgelegt werden soll. Für Rückfragen seitens der Behörde ist die Angabe einer Telefonnummer empfehlenswert.
Wann ist die Oö Landesregierung für die Beglaubigung zuständig?
Wenn die Urkunde oder das Dokument im Bundesland Oberösterreich ausgestellt wurde. Ist die Personenstandsurkunde von einer Gemeinde, einem Standesamt bzw. Standesamtsverband ausgestellt worden, benötigen wir von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Vorbeglaubigung (Ausnahme: Statutarstädte).
Dokumente, welche lediglich mit einer Amtssignatur versehen sind, können nicht durch das Amt der Oö. Landesregierung apostilliert oder beglaubigt werden.
Welche Urkunden können beglaubigt werden?
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)
- Strafregisterbescheinigungen der Gemeinden
- Meldebestätigungen
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Zeugnisse (Achtung: bei Zeugnissen ist vorab eine Bestätigung der Bildungsdirektion Oberösterreich einzuholen)
