1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten
Das Amt der Oö. Landesregierung ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Datenschutzbeauftragte ist die
KPMG Security Services GmbH
Adresse: Kudlichstraße 41, 4020 Linz
E-Mail: DSBA-LandOOE@kpmg.at
Telefon: +(43) 732 6938 2610
2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Beantragung und Abwicklung des Oö. Heizkostenzuschuss 2025/26.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO iVm § 3 Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz (Oö. ITEG) iVm § 67 Abs 8a Oö. Sozialhilfegesetz 1998 – Oö. SHG 1998 sowie der Fördervereinbarung mit den Antragsstellenden. Die Abfrage der Einkommensdaten in der Transparenzdatenbank erfolgt auf Grundlage des § 26b Abs. 2 Z 16 Oö. Informations- und Datenschutzgesetz (Oö. IDG). Die Abfrage im Zentralen Melderegister erfolgt auf Grundlage des § 26b Abs. 2 Z 2 Oö. IDG.
3. Kategorien von personenbezogenen Daten Antragsdaten
- Antragsteller: Titel (optional), Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Staatsbürgerschaft, Familienstand, Jahresbruttoeinkommen 2025, Grundlage für Lebensunterhaltsbestreitung;
- Haushaltsadresse: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Tür, Stock, Stiege, Bezirk, Adresscode, Gemeindekennzahl;
- Haushaltsangehörige: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Jahresbruttoeinkommen 2025 (optional), Beziehung zum Antragsteller
- Bankverbindung: IBAN, Kontoinhaber;
1. Registerabfrageergebnisse
- Zentrales Melderegister: gemeldete Personen mit Vorname, Nachname, Geburtsdatum; Gemeldet-Ab Datum; verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen aus den Bereichen Amtliche Statistik, Transparenzdatenbank und Zentrales Rechnungswesen; Wohneinheitsnummer, Datum der Abfrage;
- Transparenzdatenbank: DB-Datenverfügbarkeit je Person, EK-Jahr, Bruttojahreseinkommen je Haushaltsmitglied;
4. Quellen der Daten
Die Ermittlung der Daten erfolgt über
- den E-Government-Formularserver des Landes OÖ
- automatisierte Abfragen im Zentralen Melderegister und in der Transparenzdatenbank
- manuelle Eingaben berechtigter Personen im Einzelfall unmittelbar in der Fachanwendung.
5. Empfänger der Daten
Empfängerinnen bzw. Empfänger der personenbezogenen Daten sind im Rahmen ihrer Auftragsverarbeitertätigkeit:
- die oberösterreichischen Gemeinden (Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/38526.htm)
Darüber hinaus kommt es im Zuge der Auszahlung zur Übermittlung von Nachname und Verwendungszweck an die an der Auszahlung beteiligten Bankinstitute.
6. Abwicklung des Oö. Heizkostenzuschuss 2025/26
Die Entscheidungsfindung über die Auszahlung des Oö. Heizkostenzuschuss 2025/26 erfolgt grundsätzlich automatisiert. Bei klärungsbedürftigen Datensätzen erfolgt eine manuelle Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur durch die abwickelnden Stellen. Auf Basis der Antragsdaten erfolgt eine Abfrage der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und allfälliger Haushaltsangehörigen im Zentralen Melderegister und in der Transparenzdatenbank. Aufgrund der Abfrageergebnisse wird automatisch überprüft, ob die in der Richtlinie des Landes Oberösterreich für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses im Jahr 2025/26 ("Oö. Heizkostenzuschuss 2025/26") genannten Kriterien erfüllt sind (automatisierte Entscheidungsfindung Art. 22 DSGVO).
Eine Ablehnung erfolgt, wenn,
- der Antragsteller bzw. die Haushaltsangehörigen im Zentralen Melderegister nicht identifizierbar sind,
- die im Zentralen Melderegister abgefragten Daten nicht mit den Antragsdaten übereinstimmen,
- der Haushalt bzw. die Hauptwohnsitzadresse nicht in Oberösterreich liegen,
- die Einkommensdaten (summiert auf alle Haushaltsangehörigen) über den festgelegten Richtsätzen liegen,
- für den Antragsteller bzw. die Haushaltsangehörigen bereits ein Antrag gestellt wurde bzw. bereits genehmigt wurde,
- der Antragsteller die gemäß der Förderrichtlinie für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten nicht bereitstellt.
7. Speicherdauer
Die Aufbewahrungsdauer der einzelnen Datenverarbeitungen ergibt sich zum einen aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen bzw. aus den jeweiligen Skartierungsvorschriften. Die oö. Landesverwaltung hat gemäß § 3 Oö. Archivgesetz alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigen, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften (Skartierungsvorschriften) festgelegten Frist oder spätestens nach 30 Jahren dem Oö. Landesarchiv zur Übernahme (Prüfung der Archivwürdigkeit) anzubieten (Maximalfristen). Die Daten werden in Österreich verarbeitet; Betreiber der Anwendung ist die Abteilung IT des Landes Oberösterreich, die nach ISO 27001 zertifiziert ist.
8. Rechte der betroffenen Personen (Art 15 ff DSGVO)
Nach den Art. 15 ff DSGVO besteht grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie in bestimmten Fällen auf Datenübertragbarkeit. Für allfällige datenschutzrechtliche Beschwerden ist die Österreichische Datenschutzbehörde (Barichgasse 40-42, 1030 Wien) zuständig. Die von der Datenverarbeitung betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch nicht zielführend ist, wenn die Datenverarbeitung aus zwingenden schutzwürdigen Gründen erforderlich ist.
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