Das Bundesland, in dem man die Grundqualifikationsprüfung macht, kann man frei auswählen.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Landesregierung) und einer praktischen Fahrprüfung (Fahrschule).
Die praktische Fahrprüfung kann allerdings mit der praktischen Führerscheinprüfung kombiniert werden (§ 11 Abs. 4a Führerscheingesetz). In diesem Fall muss nur mehr die theoretische Prüfung bei uns - der Landesregierung - absolviert werden.
Anmeldung zur Prüfung bei der Landesregierung
- Die Anmeldung muss spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das unten angeführte Online-Formular
Hinweise
- Der theoretische Teil der Prüfung (bei der Landesregierung) findet an einem Tag von 08:00 Uhr bis etwa 15:00 Uhr statt.
- Für die Prüfung ist vorab eine Gebühr von 211,20 Euro (exklusive Verwaltungsabgabe und Stempelgebühr) zu bezahlen. Wenn Teile angerechnet werden, verringert sich der Betrag entsprechend.
- Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Mit diesem können Sie bei der Führerscheinbehörde den Code „95“ in den Führerschein eintragen lassen. Das Zeugnis ersetzt jedoch nicht den Fahrerqualifizierungsnachweis.
- Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, müssen nur die nicht bestandenen Teile wiederholt werden. Zwischen den Wiederholungen müssen drei Wochen liegen.
- Für die praktische Fahrprüfung ist keine spezielle Ausbildung vorgeschrieben. Zusätzliche Fahrstunden in einer Fahrschule werden jedoch empfohlen.
Unterlagen zur Anmeldung
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Meldebestätigung über den österreichischen Hauptwohnsitz
- Nachweis über die Lenkerberechtigungen (Klasse C(C1) oder D(D1))
- Heiratsurkunde (nur bei Namensänderung)
- Für Drittstaatangehörigen zusätzlich:
- Nachweis über ein gültiges Arbeitsverhältnis bei einem in Österreich ansässigen Unternehmen oder
- Nachweis über einen Aufenthaltstitel, der einen unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erlaubt
- Nachweise über bereits abgelegte Prüfungen (z.B. praktische Fahrprüfung gemäß § 11 Abs. 4a FSG) oder abgeschlossene Ausbildungen gemäß § 11 GWB (Details siehe Anmeldeformular)
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung (bei der Landesregierung) besteht aus zwei Teilen:
- 1. Teil am Vormittag: Schriftlich
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Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen auf einem Tablet (Fragenkatalog)
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2. Teil am Nachmittag: Mündlich
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Beantwortung von Fragen (Fragenkatalog)
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Beantwortung von praktischen Situationen (Praxissituationen)
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
Fragenkatalog zur Vorbereitung auf den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung sowie die Fragen für die Beantwortung von Praxissituationen:
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Fragenkatalog
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Fragenkatalog für den schriftlichen und mündlichen Teil
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Praxissituationen
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Praxissituationen für den mündlichen Teil
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Prüfungstermine.
Termine theoretische Grundqualifikationsprüfung
Häufig gestellte Fragen
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Grundqualifikation und Weiterbildung - FAQ
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In unserem Handbuch finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer
