Viele alltägliche Wege können mit einer Kombination aus Fahrrad und öffentlichem Verkehrsmittel gut erledigt werden. Wichtig sind die gute Erreichbarkeit der Haltestellen und ausreichend sichere und überdachte Radabstellplätze.
Seit Jahren baut das Land Oberösterreich die Qualität und die Quantität der Radabstellanlagen aus. An Bahnhöfen, Bahnhaltestellen, Busterminals, Bushaltestellen und entlang von Straßenbahnlinien entstehen laufend zusätzliche Radabstellmöglichkeiten.
Oberösterreich nimmt seit 2009 eine Vorreiterrolle bei den gesetzlichen Vorgaben für Radabstellanlagen ein (Novellen des Oö. Bautechnikgesetzes und der Oö. Bauchtechnikverordnung):
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Oö. Bautechnikgesetz 2013 .
Der § 44 des Oö. Bautechnikgesetzes regelt "Stellplätze für Fahrräder" bei Neubauten.
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Oö. Bautechnikverordnung 2013 .
Der § 16 der Oö. Bautechnikverordnung legt die erforderliche Anzahl der Stellplätze für Fahrräder fest und der § 18 der Oö. Bautechnikverordnung definiert die qualitativen Anforderungen an die Fahrradstellplätze.
