Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2010

Anpassung der Organstruktur des Abfallverbandes

Der Oö. Landtag hat mit Beschluss vom 4. März 2010 die Organstruktur des Landesabfallverbandes insofern angepasst, als dem oder der Vorsitzenden anstatt wie bisher ein bzw. eine in Hinkunft zwei stellvertretende Vorsitzende beigegeben werden.

Weiterführende Informationen

Der Landesabfallverband hat in der Zeit seines Bestehens die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben vorbildlich erfüllt. Darüber hinaus hat der Landesabfallverband im Laufe der Zeit noch eine Anzahl weiterer Aufgaben auf freiwilliger Basis übernommen. Auf Grund der bisherigen guten Erfahrungen mit der Arbeit des Landesabfallverbandes wurde mit dem Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 der gesetzlich normierte Aufgabenbereich des Landesabfallverbandes erheblich erweitert.

 

Aus diesem Grund soll auch die Organstruktur des Landesabfallverbandes insofern angepasst werden, als dem oder der Vorsitzenden anstatt wie bisher ein bzw. eine in Hinkunft zwei stellvertretende Vorsitzende beigegeben werden sollen.

 

Mit der vorliegenden Novelle soll § 16 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009, welcher Zusammensetzung und Organisation des Landesabfallverbandes regelt, insofern angepasst werden.

 

Eine gesetzliche Regelung über die Reihenfolge der Vertretung des oder der Vorsitzenden erübrigt sich, da dies in der Satzung vorzusehen ist.

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