Unfälle, Brand im Tunnel

Folgende Ratschläge sollen Unfälle im Tunnel möglichst verhindern bzw. sollen helfen, bei bereits eingetretenen Vorfällen weitere Schäden zu vermeiden.

Die installierte sicherheitstechnische Tunnelausrüstung wird (je nach Ausstattung des Tunnels) im Notfall z.B. bei einem Brand, automatisch ablaufende Programme starten. Der Tunnelwart hat in vielen Tunnelanlagen eine Fernsehanlage zur optischen Beurteilung des Geschehens.

Er leitet sofort die richtigen Hilfsmaßnahmen ein. Selbst für Großereignisse oder Katastrophen stehen entsprechende Alarmpläne zur Verfügung. Diese Alarmmaßnahmen werden von den Einsatzorganisationen und den Straßenmeistereien regelmäßig überprüft.

Gerade die längeren Tunnel zählen zu den bestüberwachten Straßenabschnitten Österreichs.

Geben Sie bei einem Vorfall dem Tunnelwart exakt an:

  • Wo Sie sind (wichtig: auf der Fahrbahn oder in der Pannenbucht) und was sich ereignet hat.
  • In welcher Fahrtrichtung sich der Vorfall ereignet hat.
  • Ob und wie viele Personen verletzt sind.

Der Tunnelwart wird bei Bedarf die Rettung bzw. den Notarzt verständigen!

Auch für alle nicht direkt am Unfall oder Brand beteiligten oder im Stau stehenden Verkehrsteilnehmer gilt:

  • Warnblinkanlage einschalten, Motor abstellen, Fenster schließen, Lüftung ausschalten, nicht rauchen.
  • In einem Tunnel auf keinen Fall das Fahrzeug wenden (Ausnahme: ausdrückliche Anordnung durch Einsatzpersonal).
  • Bei starker Rauchentwicklung Motor abstellen, Motorhaube entriegeln, Fahrzeug sofort verlassen, jedoch den Autoschlüssel angesteckt lassen! Fahrzeug nicht versperren! Die Einsatzorganisationen müssen im Zuge des Einsatzes möglicherweise Ihr Fahrzeug verstellen bzw. aus der Gefahrenzone bringen.
  • Entfernen Sie sich auf dem schnellsten Weg aus der Gefahrenzone.
  • Folgen Sie den Weisungen der Einsatzkräfte bzw. des Tunnelwartes.

Allgemeine Sicherheitshinweise:

  • Schalten Sie vor der Einfahrt in den Tunnel das Abblendlicht ein! Nehmen Sie eine eventuell aufgesetzte Sonnenbrille ab.
  • Überschreiten Sie keinesfalls die für den jeweiligen Tunnel mittels Verkehrszeichen angegebene Geschwindigkeitsbeschränkung und überholen Sie nur, wenn dies erlaubt und sicher möglich ist. Kein Überholen in Tunnels mit Gegenverkehr.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann in manchen Tunneln durch Wechselverkehrszeichen kurzfristig verändert werden (z.B. Staugefahr etc.).
  • Halten Sie unbedingt den erforderlichen Mindestabstand zum vor Ihnen fahrenden Fahrzeug ein.
  • Lenken Sie einen LKW, achten Sie unbedingt auf die Höhe des Ladegutes vor der Einfahrt in einen Tunnel.
  • Schalten Sie vor der Einfahrt in den Tunnel das Autoradio ein und stellen Sie den jeweils angegebenen Sender mit Verkehrsfunk ein.
  • Sind Fahrstreifensignale eingerichtet, befolgen Sie unbedingt die Signalbilder.
  • Das Nichtbefolgen ist nicht nur nach StVO strafbar, sondern auch gefährlich.
    Auf einer gesperrten Fahrspur kann sich z.B. ein behinderndes Fahrzeug bzw. Personal oder Fahrzeug des Straßendienstes befinden.
  • Auf keinen Fall das Fahrzeug wenden oder zurückschieben.

Verhalten bei Vorfällen im Tunnel:

Bei einem Stau im Tunnel:

  • Warnblinkanlage schon bei entstehendem Stau einschalten. Verlassen Sie Ihr Fahrzeug nicht. Motor abstellen. Bei schlechter Luft Frischluftzufuhr oder Fahrzeuglüftung abstellen und alle Fenster schließen. Nicht rauchen!
  • Über Ihre Radiogerät (Sender mit Verkehrsfunk) oder über die Tunnel-Lautsprecher erhalten Sie vom Tunnelwart weitere Hinweise.
  • Folgen Sie den Weisungen der Einsatzkräfte.

Bei einer Panne oder bei einem Unfall im Tunnel:

  • Versuchen Sie, das Pannen- oder Unfallfahrzeug auf dem Pannenstreifen, in einer Pannenbucht bzw. auf dem äußersten rechten Fahrstreifen - jedoch nicht auf dem Gehsteig - abzustellen.
  • Entriegeln Sie die Motorhaube, denn oft treten Brände erst später auf.
  • Sichern Sie das Fahrzeug ab (Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen) und verständigen Sie über die nächstliegende Notrufeinrichtung (Hinweiszeichen beachten) die Tunnelzentrale. Notrufnischen- Abstand 212 m.

Bei einem Brand im Tunnel:

  1. Alarmieren:
    Nehmen Sie (oder Helfer) über die Notrufeinrichtung Kontakt mit dem Tunnelwart auf oder lösen Sie über die Brandmeldetaste den Brandalarm aus. Notrufnischen- Abstand 212 m. Die Entnahme eines Feuerlöschers löst automatisch einen Alarm in der Tunnelzentrale aus. Der Tunnelwart wird versuchen, über das Fernsehbild das Ereignis aufzuklären und wenn nötig, bereits von sich aus weitere Hilfsmaßnahmen einzuleiten.
  2. Löschversuch:
    Versuchen Sie - wenn möglich - mit einem eigenen Handfeuerlöscher oder Feuerlöschern aus den Notrufnischen den Brand zu löschen.
    Bei erfolglosem Löschversuch entfernen Sie sich umgehend aus dem Gefahrenbereich.