Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz, das Oö. Kulturförderungsgesetz, das Oö. Land- und forstwirtschaftliche Schulgesetz, das Oö. Objektivierungsgesetz 1994 und das Gesetz über das landwirtschaftliche Siedlungswesen geändert werden

Kräfteverhältnis der Landesregierung wird wiedergespiegelt

Der Oö. Landtag hat am 19. November 2009 Bestimmungen in verschiedenen landesgesetzlich vorgesehenen Gremien (Gesundheitsplattform, Landeskulturbeirat, Schulbeirat, Personalbeirat, Kuratorium des Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für Oberösterreich) beschlossen. Es soll sich das in der Oö. Landesregierung herrschende Kräfteverhältnis widerspiegeln. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass das Verhältnis der Größe der Gremien adäquat zu den jeweils gestellten Aufgaben bleibt.

 

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In verschiedenen landesgesetzlich vorgesehenen Gremien (Gesundheitsplattform, Landeskulturbeirat, Schulbeirat, Personalbeirat, Kuratorium des Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für Oberösterreich) soll sich das in der Oö. Landesregierung herrschende Kräfteverhältnis widerspiegeln. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass das Verhältnis der Größe der Gremien adäquat zu den jeweils gestellten Aufgaben bleibt.

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