Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2009

Verbesserung der dienstrechtlichen Bestimmungen für Landes- und Gemeindebedienstete

Der . Landtag hat am 9. Juli 2009 unter anderem verbesserte dienstrechtliche Bestimmungen zu den Themen Langzeitversichertenreglung, Teilzeit-Mehrarbeitszuschläge, Vaterschaftsfrühkarenz und Neuaufnahme der freien Dienstnehmer in die Abfertigungskassen sowie Änderungen hinsichtlich des Disziplinarverfahrens, Änderungen bei der Dienstausbildung, den Entfall der Selbstlenkerentschädigung und die Adaption der Dienstpflichten,  beschlossen.

 

Weiterführende Informationen

Als wesentliche Punkte des Gesetzes sind anzuführen:

  1. Änderung des . Landesbeamtengesetzes 1993:
    • Einführung der Rahmenbedingungen zur Pragmatisierung in Teilzeit
    • Regelungen über das Absehen von der Dienstausbildung Neu
    • Möglichkeit im Einzelfall eine zweite Prüferin oder einen zweiten Prüfer für die mündliche Fachprüfung (Modul 3) zu bestellen
    • Ermächtigung zur Einschränkung der Prüfungspflicht für optierende Bedienstete
    • gesetzliche Festlegung der Verpflichtung zu achtungsvollem und angemessenem Verhalten
    • Regelungen über Dienstausweise
    • Einführung einer Vaterschaftsfrühkarenz
    • Auszahlungsverpflichtung für Zeiten außer Rahmen bei Teilzeitbeschäftigten
    • Disziplinarverfahren
    • Anpassung der Bestimmung über die Hemmung der Verjährung im Disziplinarverfahren an das Bundesrecht sowie die Strafprozessreform
    • Bestellung der Mitglieder der Disziplinarkommission und der Disziplinaroberkommission sowie Festsetzung deren Vergütung und Geschäftsverteilung unter den Disziplinarsenaten durch Verordnung, die verpflichtend in der ALZ kundzumachen ist
    • Schaffung der Möglichkeit der Enthebung eines Mitglieds auf begründetes Ansuchen, bei Amtsunfähigkeit sowie verpflichtende Enthebung eines Mitglieds bei grober Verletzung oder dauernder Vernachlässigung der Amtspflichten
    • nur mehr drei statt fünf Mitglieder in einem Disziplinarsenat
    • Erweiterung der Möglichkeit der Verlesung von Niederschriften von Zeugeneinvernahmen
    • Disziplinarverfügung auch ohne Geständnis bei erwiesenem Sachverhalt möglich sowie Erhöhung des Rahmens der Geldbuße
    • legistische und verfahrensrechtliche Anpassungen sowie Vereinfachungen
  2. Änderung des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes:
    • Festlegung der gesetzlichen Verpflichtung zu achtungsvollem und angemessenem Verhalten
    • Regelungen über Dienstausweise
    • 5 %-Bezugskürzung für die Dauer von fünf Jahren bei Nichtablegung der Dienstprüfung
    • Einführung einer Vaterschaftsfrühkarenz
    • Anpassung an das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) - Abfertigung "neu"
    • Miteinbeziehung von freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern des Landes Oberösterreich in die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung "neu")
    • Auszahlungsverpflichtung für Zeiten außer Rahmen bei Teilzeitbeschäftigten
    • legistische Anpassungen und Vereinfachungen
  3. Änderung des . Gehaltsgesetzes 2001:
    • Entfall der Hemmung der Vorrückung bei Nichtablegen der Dienstausbildung Neu, stattdessen 5 %-Kürzung des Monatsbezugs für die Dauer von fünf Jahren
    • Verankerung der Möglichkeit der Aufhebung des Vorrückungsstopps bei besonders wichtigen dienstlichen Interessen
    • Einführung der Möglichkeit befristeter höherwertiger Verwendungen
    • gesetzliche Regelung des "Wochengeldbezugs" bei Beamtinnen
    • Klarstellung, dass während eines Karenzurlaubs keine Pensionsbeiträge zu entrichten sind
    • Sonderzahlungswirksame Abgeltung von Zeiten der zusätzlichen Dienstleistung bei Teilzeitbeschäftigtenlegistische Anpassungen und Vereinfachungen
  4. Änderung des . Landes-Gehaltsgesetzes:
    • Entfall der Hemmung der Vorrückung bei Nichtablegen der Dienstausbildung Neu, stattdessen 5 %-Kürzung des Monatsbezugs für die Dauer von fünf Jahren
    • Klarstellung, dass während eines Karenzurlaubs keine Pensionsbeiträge zu entrichten sind
    • gesetzliche Regelung des "Wochengeldbezugs" bei Beamtinnen
    • sonderzahlungswirksame Abgeltung von Zeiten der zusätzlichen Dienstleistung bei Teilzeitbeschäftigten
    • legistische Anpassungen und Vereinfachungen
  5. Änderung des . Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes für Landesbedienstete:
    • Gleichstellung der Vertragsbediensteten in Gremien und bei Definitionen
  6. Änderung des . Landes-Gleichbehandlungsgesetzes:
    • Richtlinienumsetzung
    • Erweiterung des organisatorischen Anwendungsbereichs um die land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrerinnen und Landeslehrer sowie land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrerinnen und Landesvertragslehrer
    • Klarstellung der Begriffsdefinition der mittelbaren Diskriminierung
  7. Änderung des . Landesbediensteten-Schutzgesetzes 1998:
    • Richtlinienumsetzung
    • legistische Anpassungen
  8. Änderung der . Landes-Reisegebührenvorschrift:
    • Entfall der Selbstlenkerentschädigung
    • Entfall der gesonderten Bundesländergebühr aus steuerlichen Gründen
    • Anpassung der Nächtigungsgebühr an die steuerfreie Höchstgrenze bei gleichzeitiger Erhöhung des Zuschusses zur Nächtigungsgebühr
    • Anpassung der Auslandsreisezulage an die Reisekosten-Novelle 2007 des Bundes
  9. Änderung des . Verwaltungssenatsgesetzes 1990:
    • Beseitigung eines Verweisungsversehens hinsichtlich des anzuwendenden Besoldungsrechts
    • legistische Anpassung an das neue Disziplinarrecht
  10. Änderung des . Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002:
    • Einführung einer Regelung betreffend die Auswirkungen einer Karenz auf den Arbeitsplatz
    • sonderzahlungswirksame Abgeltung von Zeiten der zusätzlichen Dienstleistung bei Teilzeitbeschäftigten
    • Auszahlungsverpflichtung für Zeiten außer Rahmen bei Teilzeitbeschäftigten
    • Schaffung einer reisegebührenrechtlichen Sonderbestimmung hinsichtlich einer Selbstlenkerentschädigung für Gemeindebedienstete
  11. Änderung des . Gemeindebedienstetengesetzes 2001:
    • Einführung einer Regelung betreffend die Auswirkungen einer Karenz auf den Arbeitsplatz
    • Auszahlungsverpflichtung für Zeiten außer Rahmen bei Teilzeitbeschäftigten
    • Schaffung einer reisegebührenrechtlichen Sonderbestimmung hinsichtlich einer Selbstlenkerentschädigung für Gemeindebedienstete
  12. Änderung des . Statutargemeinden-Beamtengesetzes 2002:
    • Einführung einer Regelung betreffend die Auswirkungen einer Karenz auf den Arbeitsplatz
    • Auszahlungsverpflichtung für Zeiten außer Rahmen bei Teilzeitbeschäftigten
  13. Änderung des . Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes:
    • Klarstellung der Begriffsdefinition der mittelbaren Diskriminierung
  14. Änderung des . Landesbeamten-Pensionsgesetzes:
    • Sonderbestimmungen für Langzeitbeschäftigte mit Korrekturfaktor