Änderung des Oö. Krankenanstaltengesetzes

Klares Bekenntnis für die Versorgungssicherheit der oberösterreichischen Spitalsinfrastruktur und Sicherung der medizinischen Versorgung

Der Oö. Landtag hat am 18. Juni 2009 zusätzlich zum Beschluss der Oö. Krankenanstaltengesetz-Novelle – Oö. KAG-Novelle 2009 eine weitere Änderung des Oö. Krankenanstaltengesetzes beschlossen und damit ein klares und deutliches Bekenntnis für eine nachhaltige Versorgungssicherheit der oberösterreichischen Spitalsinfrastruktur und die  Sicherung der medizinischen Versorgung abgegeben.

Weiterführende Informationen

Vom Oö. Landtag wurde folgende Bestimmung im Zusammenhang mit dem eingebrachten  dringlichen Initiativantrag Beilage 1906/2009 in der Fassung des Abänderungsantrags Beilage 1924/2009 beschlossen.

 

§ 9a
Qualität und Standortsicherung der öffentlichen Krankenanstalten im Bereich der medizinischen Versorgung
Das Land Oberösterreich gewährleistet im Rahmen der Sicherstellung öffentlicher Krankenanstaltenpflege (§ 39 Abs 1) eine qualitativ hochwertige, nachhaltige und dezentrale Standort- und Versorgungssicherheit.