Oö. Landarbeitsordnungs-Novelle 2009

Regelung zur Gleichbehandlung im Arbeitsleben

Der Oö. Landtag hat am 2. April 2009 landesgesetzliche Ausführungsbestimmungen, unter anderem zur Regelung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft, beschlossen.

 

  

Weiterführende Informationen

Mit Art. I des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 98/2008 wurde das Gleichbehandlungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/113/66 des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geändert. Das Gleichbehandlungsgesetz enthält in seinem IV. Teil Grundsatzbestimmungen für die Regelung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft, die im Rahmen der . Landarbeitsordnung 1989 auf landesgesetzlicher Ebene auszuführen sind.

 

Mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2008 wurden gesetzliche Regelungen für ein Jugendbeschäftigungspaket zur umfassenden Arbeitsmarktintegration und Garantie der beruflichen Ausbildung erlassen. Ein Kernstück dieser Regelungen bildet die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für eine einseitige Auflösbarkeit des Lehrverhältnisses durch die Lehrberechtigte oder den Lehrberechtigten oder den Lehrling zum Ende des ersten (bei längerer Lehrzeit auch des zweiten) Lehrjahres nach vorhergehendem Mediationsverfahren. Mit Art. 6 dieses Bundesgesetzes wurde auch das Landarbeitsgesetz 1984, das Grundsätze für das Landarbeitsrecht regelt, geändert. Die entsprechenden landesgesetzlichen Ausführungsbestimmungen sind im Rahmen der . Landarbeitsordnung 1989 zu erlassen.

 

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