Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz-Novelle 2009

Einmalige Inspektion von mehr als 15 Jahre alten Heizungsanlagen über 20 kW

Der Oö. Landtag hat am 4. Dezember 2008 eine Klarstellung der Kompetenzlage und die Verankerung einer einmaligen Inspektion von Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW, die älter als 15 Jahre sind, beschlossen.

 

 

Weiterführende Informationen

Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, im Folgenden "EU-Gebäuderichtlinie" geht von einem umfassenden Ansatz zur "Festlegung von Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz" aus. Dabei wird die Energiemenge betrachtet, die veranschlagt wird, um den unterschiedlichen Erfordernissen im Rahmen der Standardnutzung eines Gebäudes - vor allem in Bezug auf Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung - gerecht zu werden.
Die landesrechtliche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie erfolgt über die bereits am 1. April 2008 in Kraft getretenen Novellen der Oö. Bauordnung 1994 (. Bauordnungs-Novelle 2008, LGBl. Nr. 36/2008) und des Oö. Bautechnikgesetzes (Oö. Bautechnikgesetz-Novelle 2008, LGBl. Nr. 34/2008) sowie durch den vorliegenden Entwurf einer Novelle des Oö. LuftREnTG.
Als wesentliche Punkte des vorliegenden Gesetzes sind anzuführen:

  • Klarstellung der Kompetenzlage;
  • Verankerung einer einmaligen Inspektion von Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW, die älter als 15 Jahre sind und Festlegung der fachlichen Qualifikation für die Durchführung dieser Inspektion;
  • Einführung wiederkehrender Überprüfung von Klimaanlagen und Festlegung der fachlichen Qualifikation für die Durchführung dieser Überprüfung.

 

 

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