Oö. Sportgesetz-Novelle 2009

Anpassungen an die geänderten Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates

Mit dem Beschluss des Oö. Landtags vom 4. Dezember 2008 wurden die Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsausbildungen eines Staats, dessen "Angehörigen Österreich auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte zu gewähren hat wie Inländern, auf Grund der Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates geändert.

 

Weiterführende Informationen

Das Oö. Sportgesetz enthält Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsausbildungen eines Staats, dessen "Angehörigen Österreich auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte zu gewähren hat wie Inländern". Diese Anerkennungsbestimmungen ergingen in Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates und wurden durch die "Diplomanerkennungsrichtlinien" ersetzt. Eine entsprechende Anpassung des Oö. Sportgesetzes ist daher erforderlich. Eine darüber hinausgehende Änderung des Rechtsbestands erfolgt durch diese Novelle nicht.

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