Oö. Fischereigesetz-Novelle 2008

Berichtigung eines Redaktionsversehens in der Novelle 2008

Mit dem Beschluss des Oö. Landtags vom 2. Oktober 2008 wurde die Berichtigung von Redaktionsversehen vorgenommen, die im Rahmen der Oö. Fischereigesetz-Novelle 2008 hervorgetreten sind.

  

Weiterführende Informationen

Am 8. Mai 2008 hat der Oö. Landtag die Oö. Fischereigesetz-Novelle 2008 beschlossen, die unter anderem auch die Übertragung von Zuständigkeiten an den . Landesfischereiverband bzw. dessen Organe und den ersatzlosen Entfall der Anerkennung der Fischzuchtbetriebe beinhaltet.
Als wesentlicher Punkt dieser Gesetzentwurfs ist die Berichtigung von Redaktionsversehens, die nunmehr hervorgetreten sind.

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