Die Landesverfassung - im Wandel der Zeit

17. Jahrhundert - 1919

17. Jahrhundert - 1919

Seit dem 17. Jahrhundert sank die Macht der Landstände und der Landtage. Erst mit der Landes-Ordnung (Landesverfassung) 1861 wurden die Rechte des Landtags und seiner Vollzugsorgane erneuert und bedeutend verstärkt. Der Landtag übte nun gemeinsam mit dem Kaiser die Gesetzgebung des Landes aus. Zugleich war er oberstes Organ der Landesselbstverwaltung, die von den Mitgliedern des Landesausschusses geleitet wurde.

Das Februarpatent vom 28.2.1861

Im Landtag und im Landesausschuss hatte der vom Kaiser aus der Mitte des Landtages ernannte Landeshauptmann den Vorsitz. Als sich die österreichisch-ungarische Monarchie 1918 auflöste, übernahm der Landeshauptmann vom kaiserlichen Statthalter die Vollziehung der staatlichen Verwaltung. Am 18. März 1919 beschloss die provisorische Landesversammlung das Gesetz über die Gründzüge der Landesvertretung. Diese Landesverfassung behielt den Landtag als Landesparlament bei. Als vollziehendes Organ wurde die Landesregierung mit dem vom Landtag gewählten Landeshauptmann an der Spitze eingerichtet.

 

Gesetz über die Grundzüge der Landesverwaltung (Bild: Landesgesetzblatt für Oberösterreich vom 22. März 1919)

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