Wahlen und Wahlrecht - in Oberösterreich

1861 - heute

1861 - heute

Dem ständischen Landtag hatten die Mitglieder kraft adeliger Geburt (Herren und Ritter) oder kraft ihres Amtes (Prälaten und Städtevertreter) angehört. Erst die Landesverfassung von 1861 ermöglichte demokratische Wahlen zum Landtag. Wählen durfte ursprünglich nur, wer einer bestimmten Gruppe (Kurie) angehörte, was unter anderem von der Steuerleistung abhing. Bei den ersten Landtagswahlen im Jahr 1861 waren daher nur 39.000 von 725.000 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher wahlberechtigt. 1909 stieg mit der Einführung einer allgemeinen Wählerklasse die Zahl der Wahlberechtigten immerhin auf 177.000 (von insgesamt 841.000).

Kundmachung des Statthalters zum Ergebnis der Landtagswahl 1861 (Foto:Oö. Landesarchiv, Plakatsammlung Nr. 12323)

1919 erhielten mit der Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Verhältniswahlrechtes erstmals alle erwachsenen Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher Zugang zu Landtagswahlen: Es waren nun 500.000 (von 858.000) Personen wahlberechtigt. Bei den letzten Landtagswahlen im Jahr 2003 waren von insgesamt rund 1,4 Millionen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern jeweils rund 1.020.000 wahlberechtigt.

 

Die gewählten Landtagsabgeordneten nach der Landtagswahl 2003 mit den drei Landtagspräsidentinnen und der Landesregierung

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