Oö. Landwirtschaftskammergesetz-Novelle 2008

Senkung des Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr und Änderung von Bestimmungen zur Vollversammlung

Mit der am 3. Juli 2008 beschlossenen Novelle hat der Oö. Landtag die Zielbestimmungen zur Erhaltung der  Freiheit der Wahl der Produktionsmethode erweitert, den Mitgliedsbegriff präzisiert, die Einsetzung von Beiräten durch die Vollversammlung ermöglicht, die Antragstellung an die Vollversammlung vereinbart,  einen Objektivierungsbeirat eingerichtet, die Information über die Tätigkeit der Vollversammlung verbessert, das Wahlalter auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt, die für die Wahlbehörden erforderlichen Beisitzerinnen oder Beisitzer reduziert und den Wahltermin flexibel gestaltet.

Auf Grund einer Petition vom 13. Dezember 2007 an den Oö. Landtag betreffend die Reform der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich bzw. die Änderung des Oö. Landwirtschaftskammergesetzes 1967, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, fanden in der Folge Beratungen und Verhandlungen aller Fraktionen und Wählerinnen- und Wählergruppen der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich statt, deren Ergebnis der nachstehende Gesetzesantrag darstellt.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

 

  • die Erweiterung der Zielbestimmungen zur Erhaltung der Freiheit der Wahl der Produktionsmethode
  • die Präzisierung des Mitgliedsbegriffs zur Verbesserung und Vereinfachung der Einhebung der Landwirtschaftskammerumlage
  • die Möglichkeit der Einsetzung von Beiräten durch die Vollversammlung
  • die Vereinfachung der Antragstellung an die Vollversammlung
  • die Einrichtung eines Objektivierungsbeirats bei der Bestellung von Führungskräften
  • die Verbesserung der Information über die Tätigkeit der Vollversammlung durch Veröffentlichung der Niederschriften
  • die Senkung des Wahlalters auf das vollendete 16. Lebensjahr
  • die Reduktion der für die Wahlbehörden erforderlichen Beisitzerinnen oder Beisitzer von sechs auf drei
  • die Flexibilisierung des Wahltermins.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: