Oö. Fischereigesetz-Novelle 2008

Novelle bringt Änderungen aus der Rechtsentwicklung und den Erfahrungen

Mit dem Beschluss des Oö. Landtags vom 8. Mai 2008 wurde das Landesgesetz, mit dem das . Fischereigesetz geändert wird und dabei insbesonders die Übertragung von Zuständigkeiten an den Oö. Landesfischereiverband, die Sicherstellung des Ausbildungserfolgs der Fischer, der ersatzlose Entfall der Anerkennung der Fischzuchtbetriebe, die Errichtung eines elektronischen Fischereiregisters und die Herstellung der EU-Konformität, beschlossen.    
 

Weiterführende Informationen

Das Oö. Fischereigesetz 1983, wurde zuletzt durch das Landesgesetz 2005 geändert.

Auf Grund der zwischenzeitigen Rechtsentwicklung und den Erfahrungen aus der Vollziehung ist es erforderlich, einige Änderungen und Anpassungen dieses Landesgesetzes vorzunehmen. Dieses Landesgesetz dient weiters der Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung in Oberösterreich, insbesondere der Reduzierung des behördlichen Handelns auf die Kernaufgaben des Staates.


Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind

  • die Übertragung von Zuständigkeiten an den Oö. Landesfischereiverband, 
  • die Sicherstellung des Ausbildungserfolgs der Fischer, 
  • der ersatzlose Entfall der Anerkennung der Fischzuchtbetriebe,
  • die Errichtung eines elektronischen Fischereiregisters und
  • die Herstellung der EU-Konformität
    anzuführen.

Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden hat - von Entscheidungen in Verwaltungsstrafsachen abgesehen - bisher die Landesregierung entschieden. Nunmehr soll der unabhängige Verwaltungssenat möglichst weitgehend die Funktion einer Rechtsmittelbehörde wahrnehmen.