Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2008

Umbenennungen, Regelungen für Modellversuche und Rechtsbereinigung mit der Oö. Pflichschulorganisationsgesetz-Novelle 2008

Der . Landtag hat am 8. Mai 2008 die Umbenennung der "Übungsschulen" in "Praxisschulen", der "Stützkräfte" in "Schulassistentinnen und Schulassistenten", Regelungen zur Durchführung von Modellversuchen zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I und eine Rechtsbereinigung als Folge des Auslaufens der Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder beschlossen.     

 

Weiterführende Informationen

Das Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, enthält grundsatzgesetzliche Bestimmungen zur Einführung von Modellversuchen zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I, die im . Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 näher ausgeführt werden müssen.

Weiters wurden über das 2. Schulrechtspaket 2005, und über das Deregulierungsgesetz 2006, im Schulorganisationsgesetz Anpassungen vorgenommen, die es nun auch im Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 zu berücksichtigen gilt.

Dieses Gesetzesvorhaben umfasst daher im Wesentlichen:

  • die Umbenennung der "Übungsschulen" in "Praxisschulen";
  • die Umbenennung der "Stützkräfte" in "Schulassistentinnen und Schulassistenten";
  • Regelungen zur Durchführung von Modellversuchen zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I;
  • eine Rechtsbereinigung als Folge des Auslaufens der Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder.