Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2007

Mit dem Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz hat der Oö. Landtag am 10. Mai 2007 dienstrechtliche Bestimmungen in diversen Gesetzen für die Landes- und Gemeindebediensteten beschlossen.

Als wesentliche Punkte des Gesetzes sind insbesonders folgende Gesetzesänderungen anzuführen:

  • Verpflichtung für Beamtinnen und Beamte des Ruhestands, sich - wenn notwendig - einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen

  • Anpassung der Diplomanerkennungsbestimmungen an die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

  • Recht auf Familienhospizfreistellung auch zur Sterbebegleitung von Wahl- und Pflegeeltern

  • Verlängerung der Inanspruchnahmemöglichkeit eines Karenzurlaubs für die Pflege eines behinderten Kindes

  • Erweiterung der Verwendungsbeschränkungen auf Lebensgemeinschaften

  • Neuregelung des Ersatzes der Ausbildungskosten

  • Klarstellung betreffend die Lehrverpflichtung von Vertragslehrerinnen und Vertragslehrern an einer Landesmusikschule bzw. an der Musikschule der Landeshauptstadt Linz

  • Kürzung des Monatsbezugs bei "nicht zufriedenstellender" Dienstbeurteilung anstelle der bisherigen Hemmung der Vorrückung

  • Verbleib der Vertragsbediensteten "neu" in der KFL auch nach ihrer Pensionierung

  • Aufnahme der nach dem 31. Dezember 2000 erstmals in den Landesdienst aufgenommenen land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrerinnen oder Landesvertragslehrer auf Grund neuer bundesgesetzlicher Ermächtigung.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: