Änderung des Oö. Auskunftspflicht- und Datenschutzgesetzes 2006

Der Oö. Landtag hat am 1. Juni 2006 die Änderung des Oö. Auskunftspflicht- und Datenschutzgesetzes beschlossen.

Mit der Novelle wird die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (im Folgenden kurz: PSI-RL) umgesetzt.

Die PSI-RL zielt darauf ab, die nationalen Bestimmungen und Verfahren für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors in allen Mitgliedstaaten auf ein Mindestniveau anzugleichen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sowie die einwandfreie Entwicklung der Informationsgesellschaft in der Gemeinschaft zu fördern.


Die PSI-RL enthält keine generelle Verpflichtung zur Gestattung der Weiterverwendung von Dokumenten; die Entscheidung, ob bestimmte oder alle Dokumente zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden, ist Sache der Mitgliedstaaten bzw. der betreffenden öffentlichen Stellen. Die Richtlinie begründet daher keine zusätzlichen Zugangsrechte zu Dokumenten, die über die gültigen innerstaatlichen Regelungen für den Zugang zu Dokumenten (z.B. Bestimmungen betreffend Auskunftspflicht, Umweltinformationen und Archivrecht) hinausgehen. Wird jedoch die Weiterverwendung gestattet, legt die Richtlinie die dabei zu beachtenden Grundsätze fest, insbesondere durch die Gebote der Nichtdiskriminierung und der Transparenz sowie durch Mindestanforderungen an ein diesbezügliches Verfahren.


Die Umsetzung dieser Richtlinie soll durch die Einfügung eines neuen 3. Abschnitts im Oö. Auskunftspflicht- und Datenschutzgesetz erfolgen, das gleichzeitig einen neuen Titel erhält. Ziel dieses neuen Abschnitts ist die Erleichterung der Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen, insbesondere um dadurch die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste zu fördern.


Im Wesentlichen enthält dieses Landesgesetz Regelungen über

  • Begehren auf Weiterverwendung von Dokumenten und dessen weitere Bearbeitung,
  • verfügbare Formate von Dokumenten,
  • Entgelte für die Weiterverwendung,
  • Bedingungen für die Weiterverwendung,
  • Transparenz von Bedingungen und Entgelten,
  • praktische Vorkehrungen zur Erleichterung des Zugangs zu Dokumenten,
  • Nichtdiskriminierung,
  • Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen,
  • Rechtsschutz im Bereich der Informationsweiterverwendung und der Auskunftspflicht.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: