Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2006

 

Der Oö. Landtag hat am 1. Juni 2006 ein Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2006 beschlossen.

 Der Vollzug des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 in den letzten zwei Jahren und die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass Änderungen zur Erleichterung des Vollzugs, ohne gleichzeitig die Zielsetzungen dieses Landesgesetzes zu ändern, notwendig sind.

 

Im Wesentlichen beinhaltet dieser Gesetzesentwurf folgende Neuerungen:

Die Präzisierung von Begriffsbestimmungen;

  • die Verlängerung und Harmonisierung der Anmeldefrist von Hunden;
  • Klarstellungen im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht von Hunden;
  • Regelungen über die Beschaffenheit von Hundeleinen und Maulkörben;
  • Ausnahmen von der Maulkorbpflicht für bestimmte Hunde;
  • Bestimmungen über die Abnahme eines Hundes, der nicht vom Eigentümer gehalten wird;
  • die Erweiterung der Mitwirkungspflicht der Organe der Bundespolizei.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: