Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2006

Der Oö. Landtag hat in Umsetzung des Gemeinschaftsrechts am 11. Mai 2006 das Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz, mit dem das Oö. Väter-Karenzgesetz, das Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz und das Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden, beschlossen.

Das Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2006 dient der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht; als wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Schaffung eines individuellen Anspruchs auf Väterkarenz
  • Aufnahme der Zielbestimmung der aktiven Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Aufnahme der ausdrücklichen Definition der Begriffe der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung
  • Aufnahme des Diskriminierungstatbestands der sonstigen Belästigung
  • Einführung des Diskriminierungstatbestands der Anweisung zur Diskriminierung
  • Anpassung der Schadenersatzregelungen an die geänderte EU Gleichbehandlungsrichtlinie
  • Ausweitung der Beweismaßerleichterung auf die Diskriminierungstatbestände der sexuellen Belästigung und sonstigen Belästigung
  • Möglichkeit der Prozessbeteiligung für Interessenvertretungen und einschlägige Vereinigungen
  • Einführung eines Benachteiligungsverbots
     

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