3. Oö. Krankenanstaltengesetz-Novelle 2005

Der Oö. Landtag hat am 7. Juli 2005 eine Novelle zum Oö. Krankenanstaltengesetz beschlossen.
 

Der Bund hat die Grundsatzbestimmungen des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) durch das Bundesgesetz 2004 geändert. Dies erfordert Anpassungen des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997. Darüber hinaus enthält die vorliegende Gesetzesnovelle Änderungen und Klarstellungen, die sich in der Vollzugspraxis als notwendig erwiesen haben.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Änderungen betreffend den ärztlichen Dienst in Schwerpunkt- und Standardkrankenanstalten und in Ambulatorien
  • Verpflichtung zur Erstellung von Spitalskatastrophenplänen
  • Aufnahme von Personen, die über biometrische Expertise verfügen, in die Ethikkommissionen
  • Verpflichtung zur Einrichtung von Kinderschutzgruppen
  • Regelung betreffend die Empfehlung über die weitere Medikation im Arztbrief
  • Schaffung einer Strafbestimmung für Verletzungen der Qip-Verordnung 
  • Aktualisierung der zitierten Bundesnormen
  • Erhöhung der möglichen Geldzuwendungen aus dem Patientenentschädigungsfonds 
  • Verlängerung der Finanzierungsbestimmungen