In den 16 Ausschüssen des Landtages werden die eingebrachten Gesetzesanträge vorberaten.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.
Jeder Ausschuss kann zu seinen Beratungen aber Experten bzw. Expertinnen beiziehen.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.
Jeder Ausschuss kann zu seinen Beratungen aber Experten bzw. Expertinnen beiziehen.