Wie entsteht ein Landesgesetz

Alles zum Thema Landesgesetze, deren Entstehung und Details zur innovativen Gesetzgebung sowie Richtlinien für eine innovative Gesetzgebung.

Wie kommen Gesetzesvorschläge in den Landtag?

Dafür gibt es vier Möglichkeiten:

  • von der Landesregierung ("Regierungsvorlage")
  • von mindestens drei Abgeordneten ("Initiativantrag")
  • von einem Ausschuss des Landtags ("Ausschussantrag")
  • als Initiative der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher

Ausschussantrag: Eine Möglichkeit wie Gesetze in den Landtag kommen.

Die Abgeordneten beraten diese Initiativen in den Ausschüssen und - falls dies zur intensiveren Beratung notwendig ist - in Unterausschüssen. Deren Sitzungen sind nicht öffentlich.

Um bestimmte, aktuelle Themenbereiche intensiv mit Expertinnen und Experten zu diskutieren, kann der Landtag öffentliche Enqueten abhalten.

Die Abgeordneten nutzen darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich im Rahmen von Informationsreisen, Hearings, Gesprächen und Besuchen unmittelbar vor Ort über aktuelle Entwicklungen in verschiedensten Themenbereichen zu informieren.

Öffentlich sind die Beratungen im Plenum des Landtages. Hier wird noch einmal diskutiert, bevor schließlich ein Gesetz beschlossen wird.

Damit ist das Verfahren allerdings noch nicht abgeschlossen: jeder Gesetzesbeschluss des Landtags wird der Bundesregierung übermittelt, die dagegen innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch erheben kann. Über diesen Einspruch kann sich aber der Landtag mit einem Beharrungsbeschluss hinweg setzen. In Kraft tritt ein Gesetz mit seiner Verlautbarung im Landesgesetzblatt.

Landesgesetzblatt vom 11. April 2008

Quelle: Oö. Landtagsdirektion

Mit der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt tritt ein Gesetz in Kraft.

Innovative Gesetzgebung

Klar, deutlich, einfach und verständlich: so sollen die rund 190 oberösterreichischen Landesgesetze sein. Der Landtag hat sich dieses Ziel selbst gesetzt und versucht die Balance zu wahren zwischen Rechtssicherheit und Bürgernähe. Fokussiert ist diese Arbeit im Rechtsbereinigungs-Ausschuss des Landtages, der 1991 eingerichtet wurde und seither die Gesetzgebungsarbeit des Landtages insgesamt laufend begleitet. Im Rechtsbereinigungsausschuss wurde ein spezifisch auf oberösterreichische Verhältnisse abgestimmtes Gesetzgebungsmodell entwickelt, das aus vier Phasen besteht:

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