Nach Ablauf der Einspruchsfrist, nach Zustimmung der Bundesregierung oder nach Fassung eines Beharrungsbeschlusses sind die Gesetzesbeschlüsse des Landtages vom Landeshauptmann im Landesgesetzblatt für Oberösterreich kundzumachen.
Sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, tritt es mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Sie sind hier: Startseite. > Politik. > Recht. > Wie entsteht ein Landesgesetz. > Weg der Gesetzgebung - grafische Darstellung. > Kundmachung.
Kundmachung
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung • 4021 Linz, Landhausplatz 1 • Telefon (+43 732) 77 20-0 • E-Mail post@ooe.gv.at