Gesetzesantrag

Prinzipiell gibt es vier Möglichkeiten, wie Gesetzesvorschläge an den Landtag herangetragen werden können:

  • von der Landesregierung als Regierungsvorlage
  • von mindestens drei Abgeordneten als Initiativantrag
  • von einem Ausschuss des Landtages als Ausschussantrag
  • als Volksbegehren

In den zwölf Ausschüssen des Landtages werden die eingebrachten Gesetzesanträge vorberaten.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.
Jeder Ausschuss kann zu seinen Beratungen aber Experten bzw. Expertinnen beiziehen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: