Pflegelehre geht in Begutachtung - Klares Ziel: In Oberösterreich soll die Pflegelehre rasch umgesetzt werden

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 15.2.2023)

Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Christine Haberlander und Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer zeigen sich erfreut darüber, dass heute der Gesetzesentwurf zur Pflegelehre in Begutachtung geht.

Ab Herbst 2023 soll die Pflegelehre als Ausbildungsversuch möglich sein. Die Lehre zum Berufsbild Pflegeassistenz wird drei Jahre dauern, die Lehre zum Berufsbild Pflegefachassistenz vier Jahre. Oberösterreich will den Lehrberuf – in Form eines Pilotprojektes - nun zügig umsetzen.    
 
„Die Gesundheit der Menschen in unserem Land ist unser großes Ziel – dafür arbeiten wir Tag für Tag. Gerade im Bereich der Pflege braucht es weitere Ansätze, damit man die großen Herausforderungen in der Zukunft lösen wird können. Die Pflegelehre ist nicht unumstritten, aber wir wollen auch diesen Ausbildungsweg anbieten. Mit der Pflegelehre schaffen wir ein weiteres  Angebot für Interessierte und nutzen dafür das bereits bestehende System der Lehre. Aufgrund der Besonderheit des Pflegeberufs wird diese neue Lehre in Form eines Pilotprojektes vorerst für eine begrenzte Anzahl von Lehrlingen gestartet“ so Bildungslandesrätin LH-Stv. Mag. Christine Haberlander. 

„Eine Umfrage unter oberösterreichischen Jugendlichen zeigte kürzlich, dass rund ein Viertel von ihnen Interesse am Pflegeberuf haben. Dieses Potenzial wollen wir nutzen. Umso wichtiger ist es, dass mit der Pflegelehre nun eine Pflegeausbildung direkt nach der Pflichtschule ermöglicht wird. Bereits in den Regierungsverhandlungen 2019 habe ich mich intensiv für die Einführung der Pflegelehre eingesetzt“, so zeigt sich auch Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer zufrieden. „Unser klares Ziel ist die rasche Einführung der Pflegelehre in Oberösterreich.“ 

Auf Initiative Oberösterreichs wurde 2022 außerdem eine einstimmige Grundsatzeinigung aller Bundesländer zur Senkung des Berufseinstiegsalters der Fach- und Diplomsozialbetreuung auf 18 Jahre koordiniert. Auch damit soll der Übergang zwischen Pflichtschulabschluss und einer Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf weiter erleichtert werden, denn bisher liegt das Mindestalter für die Berufsausübung in der Fachsozialbetreuung bei 19 Jahren und für Diplomsozialbetreuung bei 20 Jahren. Hattmannsdorfer drängt auch hier auf eine rasche Gesetzesanpassung und Umsetzung.