LR Kaineder: Abstandsbestimmungen für Windkraft müssen überarbeitet werden – Kleinwindkraftanlagen können sinnvolle Ergänzung für PV-Anlagen sein

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 22.11.2022)

Nicht nur zum Thema Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen türmen sich im Büro von Landesrat Stefan Kaineder die Briefe von Bürger/innen die allesamt Ablehnungen bekommen, wenn sie ihren Beitrag zur Energiewende leisten wollen. Bei den PV-Anlagen sind es überbordende Vorgaben zum Landschaftsschutz, die so gut wie jede Anlage derzeit mit dem Verweis auf das Landschaftsbild verhindern. Dabei dürfte die Prämisse sein, sobald eine Anlage sichtbar ist, wird eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes attestiert. Somit ist die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen derzeit wohl nur in finsteren nicht einsehbaren Gruben möglich. 

Aber auch die Thematik „Kleinwindkraft“ ist bei den Oberösterreicher/innen längst angekommen und dies lassen eine Vielzahl auch den oö. Klima-Landesrat wissen. Mit Kleinwindkraftanlagen kann etwa als Ergänzung zu PV-Anlagen dann Energie gewonnen werden, wenn die Sonne nicht scheint, was vor allem im Winter zum Ausgleich äußerst sinnvoll sein kann. Viele Oberösterreicher/innen möchten derartige Anlagen errichten und damit zur Energieunabhängigkeit beitragen, stoßen aber dabei auf die weitaus zu strengen und veralteten sowie nicht auf den Stand der Technik ausgerichteten Bestimmungen im Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG). So werden für Anlagen bis 30 Kilowatt generell mit einem Mindestabstand von 100 Metern zu Bauland gewidmeten Flächen in diesem Gesetz festgeschrieben. 

„Eine überzogene Regelung, die derzeit leider Kleinwindkraft komplett verhindert und angesichts der Energie- und Klimakrise aus der Zeit gefallen ist. Es braucht hier eine Anpassung der Abstandsregelungen auf kleinere Anlagen in unterschiedlichen Abstufungen. Derzeit gelten für Mikrowindkraftanlagen mit etwa 500 Watt die am Dach montiert werden können dieselben Abstandsbestimmungen wie für 30 KW Anlagen die üblicherweise auf Masten bis zu 40 Metern Höhe installiert werden. Es ist jetzt höchst an der Zeit, gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, damit sich die Oberösterreicher/innen energieunabhängig machen können. Die Änderung der Abstandsregeln für Kleinwindkraft wäre ein erster wichtiger Schritt dorthin“, ist sich Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder sicher, der auch in seinem Ressortbereich etwa zum Thema Lärmauswirkungen kleiner Windkraftanlagen den Sachverständigendienst um Expertise und Stellungnahme angefragt hat.