LH Stelzer/LR Hattmannsdorfer: „Oö. Energiekostenzuschuss und Heizkostenzuschuss sorgen für spürbare Entlastung“

Landeskorrespondenz

Oö. Energiekosten- und Heizkostenzuschuss sorgen für spürbare Entlastung

Über 15.000 Haushalte erhielten in der vergangenen Heizperiode den bereits um 15 Prozent erhöhten Heizkostenzuschuss des Landes OÖ. Diesen wird nun nochmals mit dem Oö. Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro kräftig unter die Arme gegriffen, so LH Mag. Stelzer und LR Dr. Hattmannsdorfer – eine Ergänzung zum Unterstützungspaket des Bundes für Landsleute mit niedrigem Einkommen.

Euromünzen und Fünf-Euro-Schein liegen auf einem Wohnungsplan, daneben ein Heizthermostat

Quelle: @ maho – stock.adobe.com

(Presseaussendung vom 19.10.2022)

Oö. Landesregierung beschließt 200 Euro Energiekostenzuschuss, Auszahlung erfolgt automatisch ab November

Über 15.000 Haushalte erhielten in der vergangenen Heizperiode den bereits um 15 Prozent erhöhten Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich. Diesen wird nun nochmals mit dem Oö. Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro kräftig unter die Arme gegriffen, das hat die Oö. Landesregierung heute auf Antrag von Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer beschlossen. Das Land Oberösterreich ergänzt damit das Unterstützungspaket der Bundesregierung mit zielgerichteten Maßnahme für Landsleute mit niedrigem Einkommen. Insgesamt unterstützt das Land in dieser Heizperiode mit 400 Euro: zum Oö. Energiekostenzuschuss kommen weitere 200 Euro in Form des erhöhten Heizkostenzuschusses 2022/23. Zudem wird der Bezieherkreis deutlich ausgeweitet, die Einkommensgrenze wird auf 1.200 Euro (monatliches Nettoeinkommen) erhöht.
 
„Der Bund hat ein umfassendes Unterstützungspaket vorgelegt, das wir mit zielgerichteten Maßnahmen ergänzen. Besonders Haushalte mit einem niedrigen Einkommen trifft die Situation doppelt. Als Land wollen wir dort helfen, wo noch zusätzliche Hilfe benötigt wird. Daher wird der Oö. Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro schnell und unkompliziert ab November automatisch ausbezahlt“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.
 
„In einem nächsten Schritt werden wir den Heizkostenzuschuss für die kommende Heizperiode erhöhen und den Bezieherkreis deutlich ausweiten. Wir helfen hier zielgerichtet und kräftig, damit die betroffenen Familien den Winter in einem warmen Zuhause verbringen können“, so Sozial-Landesrat Hattmannsdorfer.
 
Die Maßnahmen des Sozialressorts ist eine Ergänzung zum umfassenden Unterstützungspaket des Bundes wie die Stromkostenbremse sowie das umfassende Anti-Teuerungspaket (u. a. Einmalzahlung für vulnerable Gruppen, Familienbeihilfe-Sonderzahlung, 500 Euro Anti-Teuerungs- bzw. Klimabonus).
 
Oö. Energiekostenzuschuss 2022: 200 Euro
1. Alle Haushalte, die bereits im Frühjahr den Heizkostenzuschuss 2021/22 bekommen haben, erhalten antragslos ab November eine zusätzliche direkte Auszahlung von 200 Euro durch ihre Heimatgemeinde. 
2. Erfolgte im laufenden Jahr ein Wohnsitzwechsel, so ist der Oö. Energiekostenzuschuss bei der neuen Hauptwohnsitzgemeinde zu beantragen (dazu reicht der unkomplizierte Nachweis über den Erhalt des Heizkostenzuschusses im Frühjahr 2022).
3. Es handelt sich hierbei um Haushalte mit niedrigem Einkommen. Herangezogen wird dafür das Nettohaushaltseinkommen 2021. Bei Alleinstehenden liegt die Einkommensgrenze bei 950 Euro, bei Ehepaaren bei 1.500 Euro (Erhöhung um 380 Euro pro Kind).
 
Es wird zudem eine eigene Härtefallregelung geschaffen: Rutscht ein Haushalt im Jahr 2022 mit dem Haushaltseinkommen unter die Einkommensgrenze, kann der Oö. Energiekostenzuschuss mit dem Heizkostenzuschuss 2022/23 mitbeantragt werden. Dann wird als Grundlage der Einkommensnachweis 2022 herangezogen (statt Einkommensnachweis 2021).
 
Heizkostenzuschuss 2022/23 NEU: Oberösterreich erhöht Zuschuss auf 200 Euro und erweitert den Bezieherkreis deutlich
Ab Jänner kann zudem der Heizkostenzuschuss NEU des Landes beantragt werden. Der Heizkostenzuschuss NEU wird von 175 auf 200 Euro erhöht. Zudem wird das Land den Bezieherkreis deutlich ausweiten, denn die Einkommensgrenze wird erhöht. Bei Alleinstehenden soll diese zukünftig 1.200 Euro betragen (monatliches Nettoeinkommen), für Ehepaare beträgt die Einkommensgrenze 1.800 Euro.