Oberösterreich zahlt eigenen Oö. Energiekostenzuschuss aus und unterstützt damit Haushalte mit niedrigem Einkommen in dieser Heizsaison mit insgesamt 400 Euro

Landeskorrespondenz

unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen in dieser Heizsaison mit insgesamt 400 Euro

Mit einem eigenen Energiekostenzuschuss sowie einer Erhöhung des Heizkostenzuschusses hilft Oberösterreich zielgerichtet und rasch, kündigen LH Stelzer, LH-Stellvertreter Haimbuchner und LR Hattmannsdorfer an. Das Land weitet zudem den Bezieherkreis deutlich aus.

Euromünzen, Geldscheine und ein Heizungsregler auf einem Wohnungsplan.

Quelle: @mano – stock.adobe.com

(Presseaussendung vom 8.10.2022)

LH Stelzer/LH-Stv. Haimbuchner/LR Hattmannsdorfer: „Oberösterreich hilft mit 400 Euro zielgerichtet und rasch mit einer spürbaren Einmalzahlung sowie der Erhöhung des Heizkostenzuschusses“
 
Nachdem Oberösterreich bereits im Frühjahr als erstes Bundesland den Heizkostenzuschuss um 15 Prozent erhöht und die Wohnbeihilfe ausgeweitet hat, hat das Sozialressort nun weitere Maßnahmen ausgearbeitet. Das Land Oberösterreich ergänzt das Unterstützungspaket der Bundesregierung mit zielgerichteten Maßnahme für Landsleute mit niedrigem Einkommen. Sie bekommen eine eigene Unterstützung für die Heizkosten. Insgesamt unterstützt das Land mit 400 Euro: 200 Euro werden noch dieses Jahr als Einmalzahlung direkt ausbezahlt (Oö. Energiekostenzuschuss), weitere 200 Euro mit dem erhöhten Heizkostenzuschuss 2022/23. Das Land weitet zudem den Bezieherkreis deutlich aus. Denn die Einkommensgrenze wird auf 1.200 Euro (monatliches Nettoeinkommen) erhöht.
 

„Wir haben bereits im Frühjahr als erstes Bundesland den Heizkostenzuschuss erhöht und die Wohnbeihilfe ausgeweitet. Der Bund hat zudem ein umfassendes Unterstützungspaket vorgelegt. Uns ist es wichtig, als Land dort zu helfen, wo noch Hilfe benötigt wird. Das sind die Haushalte mit einem niedrigen Einkommen. Wir helfen hier zielgerichtet und kräftig, damit die betroffenen Familien den Winter in einem warmen Zuhause verbringen können“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer, LH-Stv. Manfred Haimbuchner und Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.
 
„Wir helfen nicht nur kräftig, sondern auch rasch. Die Haushalte mit niedrigem Einkommen bekommen die 200 Euro ohne Antrag direkt auf das Konto überwiesen. Außerdem weiten wir den Bezieherkreis des Heizkostenzuschusses deutlich aus. Ein besonderer Dank gilt den Gemeinden und Städten, die hier als Partner des Landes für die rasche Umsetzung zur Verfügung stehen“, so Sozial-Landesrat Hattmannsdorfer.
 
Die Maßnahmen des Sozialressorts ergänzen das Unterstützungspaket des Bundes wie die Stromkostenbremse sowie das umfassendes Anti-Teuerungspaket (u. a. Einmalzahlung für vulnerable Gruppen, Familienbeihilfe-Sonderzahlung, 500 Euro Anti-Teuerungs- bzw. Klimabonus).
 
Die Umsetzung im Detail:
 
Energiekostenzuschuss 2022: 200 Euro

Alle Haushalte, die bereits im Frühjahr den Heizkostenzuschuss 2021/22 beantragt haben, bekommen antragslos noch in diesem Jahr eine zusätzliche direkte Auszahlung von 200 Euro. Es handelt sich hierbei um Haushalte mit niedrigem Einkommen. Herangezogen wird dafür das monatliche Nettohaushaltseinkommen. Bei Alleinstehenden liegt der Grenzwert bei 950 Euro, bei Ehepaaren bei 1.500 Euro (Erhöhung um 380 Euro pro Kind).
 
Es wird zudem eine eigene Härtefallregelung geschaffen: Rutscht ein Haushalt im Jahr 2022 mit dem Haushaltseinkommen unter die Einkommensgrenze, kann der Oö. Energiekostenzuschuss nachträglich auch Anfang 2023 beantragt werden. Dann wird als Grundlage der Einkommensnachweis 2022 herangezogen (statt Einkommensnachweis 2021).
 
Der Beschluss der Maßnahme soll noch im Oktober in der Oö. Landeregierung erfolgen.
 
Heizkostenzuschuss 2022/23 NEU: Oberösterreich erhöht Zuschuss auf 200 Euro und erweitert den Bezieherkreis deutlich
Ab Jänner kann zudem der Heizkostenzuschuss NEU des Landes beantragt werden. Der Heizkostenzuschuss NEU wird von 175 auf 200 Euro erhöht. Zudem wird das Land den Bezieherkreis deutlich ausweiten, denn die Einkommensgrenze wird erhöht. Bei Alleinstehenden soll diese zukünftig etwa 1.200 Euro betragen (monatliches Nettoeinkommen).