LH-Stv. Dr. Haimbuchner: Wege zum Eigentum nicht unmöglich machen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 16.9.2022)

Konferenz der Wohnbaureferenten fordert Ausnahmen von der Kreditinstitute- Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung für geförderte Eigenheime

Neben vielen anderen Punkten betreffend die allgemeine Teuerung, Leistbarkeit im Wohnbau, die Wiedereinführung der steuerlichen Absetzbarkeit für Wohnraumschaffung und eine nachhaltige ökologische Bauweise, legte die heutige Konferenz der Wohnbaureferentinnen und Wohnbaureferenten einen ihrer Schwerpunkte auf die Finanzierbarkeit von Eigenheimen.

Die mit 1. August 2022 in Kraft getretenen neuen Regelungen zu Kreditvergaben erschweren den Erwerb und das Schaffen von Eigenheimen erheblich. Insbesondere die hohe Eigenmittelquote von 20%, stellt eine massive Schwelle für viele junge Familien dar, zumal ein lastenfreies Grundstück oder auch bereits bestehendes Wohnungseigentum nicht als Eigenmittel angerechnet werden. Aus Kreditinstituten heißt es, dass Schätzungen zufolge der Großteil der Österreicher/innen nicht mehr kreditwürdig sein wird. 

„Die neuen Regelungen sind eigentumsfeindlich und treffen vor allem junge Familien, die sich etwas aufbauen wollen und das ab sofort kaum mehr können. Junge Menschen, die jeden Tag hart arbeiten, um sich und ihren Kindern Eigentum und damit Sicherheit für die Zukunft zu schaffen, werden von vornherein ausgeschlossen und enttäuscht. Natürlich sind ehrliche Angaben der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer sowie sorgfältige Überprüfungen der Kreditgeber notwendig, damit es im Einzelfall nicht zu einer Privatinsolvenz kommt. Das war in der Vergangenheit glücklicherweise nur sehr selten der Fall. Gerade mit der finanziellen Unterstützung, welche die Wohnbauförderung bietet, werden die zusätzlich benötigten Finanzmittel weniger. Mit der Wohnbauförderung ist man also auf der sicheren Seite“, unterstreicht der Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.

Um den Zugang zum gefördert errichteten Eigenheim in Österreich aber weiterhin möglich zu machen, fordert die Konferenz der Wohnbaureferentinnen und -referenten den Finanzminister und die Finanzmarktaufsichtsbehörde auf, zu prüfen, ob Finanzierungen sowie Vor- und Zwischenfinanzierungen im Rahmen der Wohnbauförderung und Finanzierungen von wohnbaugeförderten Objekten von der KIM-V ausgenommen werden können.

„Es ist ein zentrales Anliegen der Wohnbaupolitik in Österreich, in allen Lebenslagen und Wohnsituationen für soziale Sicherheit zu sorgen. Jungen Leistungsträgern den Traum vom Eigenheime und somit ein Stück Unabhängigkeit und Sicherheit  zu ermöglichen, ist ein wesentlicher Teil dessen. Eigentum ist der beste Schutz vor Altersarmut. Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass dieser Selbstschutz einem Großteil der Menschen in Österreich jetzt verunmöglicht wird. Bei aller notwendigen Sorgfalt muss es weiter möglich sein, sich mit Fleiß und Leistung eine Perspektive für die Zukunft zu erarbeiten. Ich appelliere daher gemeinsam mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen an den Bundesminister für Finanzen und die Finanzmarktaufsicht, unser „Anliegen prioritär zu behandeln und eine Lösung im Sinne der Österreicherinnen und Osterreicher zu finden“, so Haimbuchner abschließend.