Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer fordert gemeinsam mit anderen Bundesländern weitere Schritte im Tierschutz

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 8.9.2022)

In der Konferenz der Tierschutzreferent/innen der Bundesländer in Stadtschlaining im Burgenland wird am 8. und 9. September über weitere notwendige Verbesserungsschritte im Tierschutz beraten. Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer hat sich bereits in der Vergangenheit wiederholt für ein vollständiges Verbot der Tierhaltung auf Vollspaltböden, ein sofortiges Verbot des Neubaus von Anbindeställen für Rinder sowie für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Qualzuchtverbots ausgesprochen und wird daher entsprechende Anträge zu diesen Themen in die Konferenz einbringen. 

"Bedauerlicherweise hat die kürzlich beschlossene Novelle des Tierschutzgesetzes kaum substantielle Verbesserungen gebracht. Vor allem was die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere betrifft, kann man in keiner Weise von Fortschritten im Sinne des Tierwohls sprechen“, sagt Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer. „Beim 2-tägigen Treffen werde ich meine Anträge mit den übrigen Bundesländern erörtern und meine Verbesserungsvorschläge dem zuständigen Bundesminister Johannes Rauch vorbringen.“

Verbot der Schweinehaltung auf Vollspaltenböden
Am  7. Juli 2022 wurde vom Nationalrat das Tierschutzgesetz geändert und in § 18 folgender Abs. 2a eingefügt: „Die Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mast¬schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich ist verboten.“ 

Dieses Verbot tritt mit 1. Jänner 2023 für Neubauten und baurechtlich bewilligte Umbauten in Kraft. Mit dieser Regelung wurde jedoch – aus Sicht des Tierschutzes – kein Verbot von Vollspaltenbuchten umgesetzt. Seitens der Tierschutz-Landesrätin wird der Standpunkt vertreten, dass jedenfalls für Neubauten ein „echtes“ Verbot von Vollspaltenbuchten festgelegt werden sollte. Neugebaute Haltungssysteme für Schweine sollen zwingend eine planbefestigte, weiche und wärmegedämmte Liegefläche aufweisen. Für den Ausstieg aus der Haltung von Rindern in Vollspaltenbuchten wurden bisher noch gar keine Schritte gesetzt, auch hier sind entsprechende Verbesserungen gesetzlich vorzugeben.

Beendigung der Anbindehaltung von Rindern
Mit der aktuellen Tierschutzgesetz-Novelle wird die bereits seit 2004 angekündigte ganzjährige dauernde Anbinde¬haltung für Rinder rechtlich umgesetzt – jedoch mit einer sehr langen Übergangsfrist bis 2030. Rinder sind die einzigen Nutztiere, die in Österreich noch in Anbindehaltung gehalten werden dürfen. Dies widerspricht dem Normalverhalten und den Bedürfnissen der Rinder und ist daher fachlich nicht zu rechtfertigen. Landesrätin Gerstorfer wird daher eine Beschlussempfehlung für ein sofortiges Verbot des Neubaus von Anbindeställen aussprechen. 

Tierzucht – Qualzucht
Im neuen Tierschutzgesetz fehlen auch weiterhin notwendige Schritte zur Umsetzung des Verbotes der Qualzucht. Auch Begleitmaßnahmen, wie die verpflichtende Ausbildung von Züchter/innen fehlen. In ihrer Beschlussempfehlung ersucht die Landesrätin die Tierschutzreferent/innen-Konferenz den zuständigen Bundesminister, über den Antrag des Vorjahres betreffend Maßnahmen zur effizienten Umsetzung des Qualzuchtverbots sowie der Etablierung eines Zertifizierungssystems für Zuchttiere zu berichten.