LR Steinkellner: Ende der Begutachtungsfrist der 33. StVO-Novelle

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 1.6.2022)

Kritische Punkte in neuer Novelle beim Radverkehr identifiziert. Auch andere wichtige Verkehrssicherheitsthemen, wie Drogen am Steuer dürfen nicht aus dem Fokus geraten. Alleine im ersten Jahresdrittel wurden in 597 Drogenlenker/innen aus dem Verkehr gezogen

„Das Rad ist als flexibles, schnelles und kostengünstiges Verkehrsmittel auf Kurzstrecken ein wichtiger Baustein einer gesamtheitlichen Mobilitätspolitik. Radfahren ist gesund, umweltschonend und entlastet darüber hinaus die angespannte Individualverkehrsinfrastruktur in Ballungsgebieten. Die Förderung des Radverkehrs ist begrüßenswert, wenngleich einige Punkte in der Novelle kritisch zu hinterfragen sind“, so Landesrat für Infrastruktur und Mobilität Mag. Günther Steinkellner. 

Einige Neuerungen sind Teil der 33. Straßenverkehrsnovelle, welche Anfang April in die Begutachtung geschickt wurde. Nun ist die Begutachtungsfrist beendet. Neben zahlreichen Institutionen und Mobilitäts-Stakeholdern gibt es auch von Seiten des Landes Punkte, die Bedenken auslösen: 

•    Unter anderem ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrer/innen im gemischten Verkehr einer der Kritikpunkte. Der Verkehrsraum ist in den meisten Fällen, egal ob für Fußgänger, Radfahrer, Individual- oder ÖV räumlich begrenzt. Im Sinne der Sicherheit sollte das Nebeneinanderfahren lediglich erlaubt sein, wenn ausreichend Platzressourcen vorhanden sind.

•    Fahrzeuge müssen künftig beim Überholen von Radfahrer/innen außerhalb des Ortsgebiets einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Im Ortsgebiet sind es 1,5 Meter. Überholvorgänge unter Einhaltung des Mindestabstands sind somit fast unmöglich. Der aktuelle § 15 Abs. 4, in dem der seitliche Abstand vom Fahrzeug beim Überholen als ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender einzuhalten ist, ist ausreichend. Auch eine tatsächliche Kontrollierbarkeit der neuen Rechtslage ist in der Praxis kaum möglich. 

•    Roteinbiege-Regel per Grünpfeil für Radfahrer/innen: Besonders die Kreuzungsbereiche stellen für den Radverkehr oftmals Gefahrenzonen dar. Schutzeinrichtungen wie Airbags und Seitenaufprallschutz sind beim Rad darüber hinaus nicht vorhanden. Unter den Aspekten der Verkehrssicherheit ist diese Novellierung fragwürdig. 

•    Auch die grundsätzliche Verpflichtung der Behörde, das Radfahren gegen die Einbahn zu erlauben sollte in eine "kann- Formulierung" umgewandelt werden. Jede Straße ist aufgrund ihrer Eigenart im Einzelfall zu betrachten, weshalb der zuständigen Behörde dieser Entscheidungsfreiraum gegeben werden sollte.  

„Mobilität ist ein Synonym für Freiheit. Auch was die Wahl des Verkehrsmittels angeht sollte keine Unterteilung in gute und schlechte Mobilität vorgenommen werden. Ich erachte es als wichtig, ein gutes, gemeinsames Miteinander aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu forcieren. Als Fundament dafür dienen die Gesetze, welche den Rahmen des erlaubten vorgeben. Selbst das beste Gesetz ist nicht in der Lage, alle Gefahrensituationen zu verhindern, aber es kann die Anzahl an Unfällen reduzieren. Einige sinnvolle Adaptierungen sind in der Novellierung durchaus hervorzuheben. Aufgrund der erwähnten Kritikpunkte befürchte ich allerdings, dass die Unfallzahlen beim Radverkehr zunehmen werden.  Somit werden die Welten zwischen Radfahrern, Fußgängern und Autofahrern weiter separiert anstatt zusammengeführt“, so Steinkellner. 

Steinkellner drängt weiter darauf, auch relevante Bereiche in der Verkehrssicherheitsarbeit in den Fokus zu nehmen und Handlungen zu setzen. „Keinen Platz in der StVO hat wieder einmal die Thematik Drogen am Steuer gefunden. Hier sehen wir seit Jahren brandgefährliche Tendenzen, weshalb es dringend notwendig ist, gesetzliche Adaptierungen vorzunehmen“, so Steinkellner. Seit 2019 verstaubt eine ausgearbeitete Novellierung, welche die Anhebung der Führerscheinentzugsdauer für Drogenlenker/innen, höhere Strafgelder, sowie eine gesetzliche Regelung hinsichtlich Urintests vorsieht. In Österreich steigt die Zahl der  Drogenlenker/innen von einem Rekordhoch zum nächsten. Heuer wurden bereits im ersten Jahresdrittel 597 Drogenlenker/innen auf Oberösterreichs Straßen erwischt. Das entspricht einer Steigerung von 12% gegenüber dem Rekordjahr 2021, wo bis Ende April 534 Drogenlenker/innen detektiert wurden.