Weiterhin flächendeckendes und niederschwelliges Testangebot in

Landeskorrespondenz

Weiterhin flächendeckendes und niederschwelliges Testangebot in

Ab April stehen den Bürgerinnen und Bürgern je fünf Antigen- und PCR-Tests kostenlos zur Verfügung. Die fünf Antigen-Tests können österreichweit einheitlich in den Apotheken abgeholt werden. Die fünf PCR-Tests können entweder bei den Spar-Märkten abgeholt oder auch in den Apotheken durchgeführt werden.

Eine Hand hält einen Antigen-Schnelltest

Quelle: Patrix Daxenbichler – stock.adobe.com

(Presseaussendung vom 1. April 2022) 

Fünf bereits vorhandene PCR-Tests können im April zusätzlich abgegeben werden

Mit 1. April wird in Oberösterreich das Testangebot den neuen Vorgaben des Bundes angepasst. Pro Person und Monat stehen den Bürgerinnen und Bürgern je fünf Antigen- und PCR-Tests kostenlos zur Verfügung. Die fünf Antigen-Tests können österreichweit einheitlich in den Apotheken  abgeholt werden. Die fünf PCR-Tests können entweder bei den Spar-Märkten abgeholt oder auch in den Apotheken durchgeführt werden. 

„Diese Wahlmöglichkeit ist insbesondere für ältere Menschen, die zum Testen lieber in die Apotheke gehen, sowie für Menschen, die über kein Smartphone verfügen, eine wichtige Alternative. Gerade der flächendeckende und niederschwellige Zugang zu Testmöglichkeiten für alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher war uns bei der Umsetzung der aktuellen Bundesvorgaben besonders wichtig“, unterstreicht Gesundheitsreferentin LH-Stv. Mag.a Christine Haberlander.

Details zum Testangebot in Oberösterreich ab 1. April:

5 Gratis-PCR-Tests pro Monat über ooe-gurgelt oder in den Apotheken:
Die fünf kostenlosen PCR-Tests werden über das bewährte System von „ gurgelt“ bei den rund 260 SPAR-Märkten zu zehn Stück (Bedarf für zwei Monate) ausgegeben. Die Sonntags-Abholung über SparExpress und McDonalds bleibt ebenfalls bestehen.
Alternativ dazu können die fünf PCR-Tests auch in einer von insgesamt rund 145 Apotheken durchgeführt werden. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich vor der ersten Inanspruchnahme in jedem Monat für eine der beiden Varianten. Das ist entweder online auf www.ooe-gurgelt.at oder direkt in der Apotheke möglich.  
Sind im eigenen Haushalt noch PCR-Tests vorrätig, können im April zusätzlich bis zu fünf bereits vorhandene Tests (in Summe maximal zehn) zur Auswertung abgegeben werden. 

5 Gratis-Antigen-Tests pro Monat über Apotheken:
Die fünf kostenlosen Antigentests werden österreichweit einheitlich in den Apotheken abgegeben und stehen österreichweit ab 9. April zur Verfügung. Die Anmeldung und Anleitung zur Durchführung der kostenfreien Antigen-Tests erfolgt wie gewohnt über selbsttest.ooe.gv.at. Diese Vorgangsweise hat sich bisher bereits bei den „Wohnzimmertests“ bewährt. Ebenso können noch im Haushalt vorhandene „Wohnzimmertests“ inklusive QR Code weiterverwendet werden. 

Behördliche Testungen und Freitestmöglichkeiten: 
Das System für Verdachtsfälle und Freitestungen wird unverändert weitergeführt. An den behördlichen Teststraßen ist auch weiterhin eine eigene Schiene (Drive-In) des Roten Kreuzes eingerichtet. Zur Freitestung wird wie bisher ein Gurgeltest mit nach Hause gegeben. PCR-Tests von Verdachtspersonen in den behördlichen Teststraßen, sowie Freitestungen werden von dem durch den Bund festgelegten Kontingent von 5 PCR-Tests pro Person nicht abgezogen.

Zusätzliche Tests für vulnerable Gruppen:
Der Bundesminister für Gesundheit definierte in seiner Verordnung ebenfalls vulnerable Gruppen, die über das vorgegebene Kontingent hinaus kostenfrei PCR-Tests in den Apotheken durchführen dürfen: 
Das gilt insbesondere für Besucher, Begleitpersonen, Bewohner, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister mit Bewohner- bzw. Patientenkontakt in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, sowie in Kranken- und Kuranstalten. Weiters gehören dazu Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleister, Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung, persönliche Assistenten von Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und Mitarbeiter elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen, Mitarbeiter von Rettungsdiensten sowie Bewohner und Mitarbeiter von Einrichtungen der Flüchtlingsbetreuung und der Wohnungslosenhilfe. 


Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen ist vor Ort mit einer Unterschrift zu bestätigen, damit ein entsprechender Nachweis auch vorliegt. 
Aktuelle Infos zum Testangebot sind auf www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-test zu finden. 
 

 

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