Landesrat Achleitner: Widmungsverfahren für Betriebsbaugebiet Ohlsdorf ist völlig rechtskonform abgelaufen

Landeskorrespondenz

Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner heute im Oö. Landtag: „Interessensabwägung der Gemeinde Ohlsdorf für Umwidmungsbeschluss wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft und für rechtlich korrekt befunden – Rodung wird durch Ersatzaufforstung von 28,2 ha kompensiert“

(Presseaussendung vom 27.1.2022) 

„Das Widmungsverfahren, das zur Umwidmung des Betriebsbaugebietes ‚Ehrenfeld II‘ durch die Gemeinde Ohlsdorf geführt hat, ist völlig rechtskonform abgelaufen. Die Interessensabwägung der Gemeinde, die die Grundlage des Umwidmungsbeschlusses des Gemeinderates von Ohlsdorf war, ist von der Abteilung Raumordnung des Landes Oberösterreich als Aufsichtsbehörde geprüft und für rechtlich korrekt befunden worden. Daher ist die Umwidmung auch von der Abteilung Raumordnung genehmigt worden und bereits seit Jänner 2020 rechtskräftig“, betonte Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages. 

„Das öffentliche Interesse für diese Umwidmung wurde von der Gemeinde Ohlsdorf damit begründet, dass es sich hier um eine Erweiterung des bestehenden Betriebsbaugebietes ‚Ehrenfeld I‘ handelt. Weiters gibt es hier eine entsprechende verkehrsmäßige Aufschließung mit einer direkten Anbindung an die Westautobahn. Zugleich besteht hier kein Siedlungsgebiet in unmittelbarer Nähe, das dadurch belastet wird. Darüber hinaus werden durch die Erweiterung des Betriebsbaugebietes hunderte zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen“, erklärte Landesrat Achleitner. 

„Die für die Schaffung von ‚Ehrenfeld II‘ erforderlichen Rodungen waren nicht Teil des Raumordnungsverfahrens, sondern wurden in einem eigenen Rodungsverfahren durch die Forstbehörde bewilligt mit der Vorgabe, die eineinhalbfache Fläche als Ersatz aufzuforsten, also insgesamt 28,2 ha. Wobei diese Ersatzaufforstungen keinesfalls auf hochwertigem Acker- und Grünland erfolgen, das hat auch das Stift Kremsmünster bestätigt, das diese Aufforstungen großteils betreibt“, so der Landesrat.
 
„Die immer wieder als Argument gegen diese Widmung angeführten ‚Versagungsgründe‘ sind ein ganz normales Element eines Widmungsverfahrens: Es handelt sich hier um Aufträge an die betreffende Gemeinde bzw. den Projektbetreiber, durch entsprechende Veränderungen oder Nachbesserungen des Projektes die Voraussetzungen für eine Genehmigung zu schaffen. Können diese Vorgaben erfüllt werden, dann sind die Versagungsgründe entkräftet, und eine Umwidmung ist genehmigungsfähig“, erläuterte Achleitner.
 
„Zum Thema Wald ist auch anzumerken, dass in Oberösterreich 42 Prozent der Landesfläche, konkret 498.000 ha, mit Wald bedeckt sind. Innerhalb von 10 Jahren hat in Oberösterreich die Waldfläche um 5.000 ha zugenommen, das entspricht einer Fläche von 7.000 Fußballfeldern. Auch durch die Ersatzaufforstungen bei diesem Projekt wächst die Waldfläche in Oberösterreich weiter“, so Landesrat Achleitner.
 
„Raumordnungspolitik darf nicht heißen, einen generellen Umwidmungsstopp zu verordnen. Denn das würde nichts anderes bedeuten, als dass für Jungfamilien kein Wohnraum mehr geschaffen oder Betrieben kein Platz mehr für Ansiedelungen oder Erweiterungen angeboten werden könnte, womit auch keine neuen Arbeitsplätze mehr geschaffen werden könnten. Das wollen wir nicht“, stellte Achleitner klar. 

„Raumordnungspolitik heißt für uns vielmehr, die Entwicklung des Raumes sinnvoll zu ordnen und z. B. Betriebe dort anzusiedeln, wo es bereits eine Anbindung an eine bestehende Infrastruktur bzw. Verkehrsinfrastruktur gibt, wie das etwa in Ohlsdorf der Fall ist. Oberösterreich bekennt sich zugleich sehr wohl zum sparsamen Umgang mit unserem Boden, daher werden z. B. keine Supermärkte auf der grünen Wiese oder an Kreisverkehren bei Umfahrungen mehr genehmigt. Zugleich wollen wir die Ortskerne durch Verdichtungen stärken und gezielt Brachflächen und Leerstände nutzen“, hob Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner hervor.