Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Zugang zu leistbaren Wohnraum nachhaltig sichern

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 5. November 2021)

Wohnbaureferent/innen-Konferenz fordert längerfristige Reglementierung der Vergaberichtlinien

Ist ein gefördert errichtetes Wohnhaus im mehrgeschoßigen, gemeinnützigen Wohnbau ausfinanziert, so verlieren zu diesem Zeitpunkt auch die Vergaberichtlinien des Landes ihre Gültigkeit. Ihrer sozialen Verantwortung gerecht werdend, haben daher die Wohnbaureferentinnen und Wohnbaureferenten der Bundesländer bei ihrer diesjährigen Konferenz in Innsbruck ein Ersuchen an den Bund gerichtet, hier die gesetzlichen Grundlagen für eine Verordnungsermächtigung der Länder zu schaffen. Mit einer solchen Ermächtigung, könnten die Bundesländer auch dann noch Vergabekriterien festschreiben, wenn das Objekt bereits ausfinanziert ist.

„Die diesjährige Konferenz stand ganz im Zeichen der Leistbarkeit, widmete sich intensiv der Problematik der gestiegenen Bau- und Rohstoffpreise und legte den Fokus auch klar auf die soziale Verantwortung, welche der Wohnbaupolitik zukommt. Soziale Treffsicherheit bei der Vergabe von geförderten Wohnungen ist ein Thema, welches mir besonders am Herzen liegt. In Krisenzeiten und Zeiten allgemeiner Verteuerung, ist es mir wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass Wohnen gerade für sozial Schwächere leistbar bleibt. Mit der Möglichkeit einer Verordnungsermächtigung, können wir länger auf mehr leistbaren Wohnraum zugreifen und sicherstellen, dass diejenigen, welche hart für unsere Heimat arbeiten, auch entsprechend unterstützt werden,“ betont Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, welcher bedauert, aufgrund der vom Veranstalter kurzfristig festgesetzten 2,5G-Regelung für die Konferenz lediglich aus seinem Büro im Linzer Landhaus teilnehmen zu können.