Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

Landeskorrespondenz

In ihrer Sitzung am 2. August 2021 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

Förderungen am Bildungssektor

Beginn, Weiterführung bzw. Ausfinanzierung von Kindergarten- und Pflichtschulbaumaßnahmen sowie Zweckzuschüsse für Krabbelstuben und Kindergärten nach Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik - insgesamt rund 2,3 Mio. Euro stehen nach Beschluss in dieser Sitzung für oö. Bildungseinrichtungen zur Verfügung. Mit diesen Mittel werden entsprechende Projekte in 20 oberösterreichischen Gemeinden gefördert.

Familienfreundliches Oberösterreich

Das Katholische Bildungswerk - Geschäftsfeld „Spiegel – Kinder, Eltern, Bildung“ - leistet mit seinen Elternbildungsangeboten und Spiegeltreffpunkten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Familien in der sensiblen und anspruchsvollen Phase der Kindererziehung. Aufgrund der regen Nachfrage nach den Angeboten dieser Einrichtung soll dieses leistungsfähige Netzwerk erhalten und bestmöglich ausgebaut werden. Zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben wird eine Förderung aus Mitteln des Familienreferats in der Höhe von 94.000 Euro bewilligt.

Weiters gehen 35.000 Euro an die Familienberatungsstelle der Miteinander GmbH. Hier werden Menschen mit Beeinträchtigung und/oder deren Angehörige und allen, die Menschen mit besonderen Bedürfnissen begleiten, Beratung und Hilfe angeboten. Die Beratung erfolgt insbesondere in sozialen Angelegenheiten sowie pädagogische, psychologische, rechtliche, wirtschaftliche Beratung und Begleitung zu Ämtern und Behörden. Das Beratungsangebot besteht für das gesamte Bundesland und wird anonym, vertraulich und kostenlos durchgeführt.

Für den Naturschutz

In dieser Sitzung wurde einer Verordnung zugestimmt, mit der Teilbereiche der Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Zell am Moos, Tiefgraben, Mondsee, St. Lorenz, Innerschwand am Mondsee und Unterach am Attersee als „Naturpark Bauernland – Irrsee Mondsee Attersee“ erklärt werden. Der Landschaftsraum, der von der Planungsfläche des Naturparks umfasst ist, ist vielgestaltig und vielfältig. Die ökologische und landschaftliche Bedeutung dieses Randgebietes von Oberösterreich an der Grenze zum Bundesland Salzburg verdeutlicht sich bereits seit Jahren durch die sukzessiv vorangeschrittene Feststellung von Naturschutz- und Europaschutzgebieten. Durch diese Schutzgebiete werden bereits derzeit die ökologischen Besonderheiten gesichert und in vielfältiger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bewahrt, teils gezielt bewirtschaftet oder auch qualitativ verbessert.

Aus dem Naturschutzressort können insgesamt rund 645.000 Euro freigegeben werden. Die Gelder ermöglichen eine Revitalisierungs-Maßnahme im Tanner Moor, Pflegemaßnahmen der Österreichischen Bundesforste AG Forstbetrieb Steyrtal und des Bergheuwiesen-Kulturlandschaftserhaltung-Vereins Steyrtal in Molln sowie das Hüttenausbauprogramm 2021 von Ortsgruppen bzw. die Deckung des laufende Aufwands der Naturfreunde, Landesorganisation Oberösterreich.

Förderungen im Tierschutz

Mit insgesamt maximal 130.000 Euro werden Bemühungen im Tierschutz unterstützt. Das betrifft zum einen den Tierschutzverein Ried im Innkreis, dem die die Verwahrung und Versorgung von Tieren sehr wichtig ist, als auch den Tierschutzverein Tierseelenhoffnung in Frankenburg, der für die Verwahrung und Versorgung von Tieren des Bezirkes Vöcklabruck sorgt. Die Gelder sind ein Beitrag zum laufenden Aufwand im Betrieb der beiden Tierheime.

Pflege heimischer Gewässer

Oberösterreich ist ein wasserreiches Land. Intakte Fließgewässer, reine Seen, sauberes Grundwasser, eine gesicherte Trinkwasserversorgung, geordnete Abwasserentsorgung und ein weitreichender Schutz vor Hochwasser sind Grundlage für die hohe Lebensqualität in Oberösterreich. Den Gewässerbezirken Braunau am Inn, Gmunden, Grieskirchen und Linz werden für den Geräte- und Maschineneinsatz bei Wasserbauarbeiten durch Flussaufsichtsdienstpersonal des Landes (ohne Bundesförderung) ca. 134.300 Euro überwiesen. Dazu gehören Arbeiten wie Ufergehölzpflege, Beseitigung von Verklausungen und Arbeiten kleineren Umfanges, jedoch unter Mitwirkung der örtlichen Uferanrainer.