Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Neue Leistungsvereinbarungen garantieren oberösterreichischen Frauenhäusern stabiles Fundament für die Arbeit im Gewaltschutz“

Landeskorrespondenz

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Es ist vor allem die Gewalt in den eigenen vier Wänden, die Frauen und Kinder an Körper und Seele verletzt. In mehr als 90 Prozent aller Fälle von häuslicher Gewalt sind die Täter Männer – meist Partner oder Ex-Partner. Trotz zahlreicher Präventions- und Gewaltschutzangebote sind die Zahlen auch in Oberösterreich seit Jahren konstant hoch.

„Die Corona-Krise hat vor allem die Lage jener Frauen, die schon vorher in toxischen Partnerschaften gelebt haben, noch weiter gefährlich verschärft. Alleine in diesem Jahr sind bereits 17 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern ermordet worden. Das zeigt wie wichtig ein weiterer flächendeckender Ausbau der Gewaltschutzangebote ist. Unsere Frauenhäuser in Oberösterreich bieten nicht nur Zuflucht und Sicherheit, sondern es sind auch Orte, an denen Betroffene die Möglichkeit erhalten, sich neue Lebensperspektiven zu erarbeiten. Für etwa 70 Prozent aller Bewohnerinnen beginnt nach dem Frauenhausaufenthalt tatsächlich ein eigenständiges und gewaltfreies Leben“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Das Land Oberösterreich hat sich auf Basis des . Sozialhilfegesetzes dazu verpflichtet, spezifische Wohnformen zum Schutz vor Gewalt anzubieten und für den Betrieb solcher Einrichtungen aufzukommen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann das Land geeignete Träger beauftragen. Auf dieser Grundlage finanziert das Sozialressort des Landes Oberösterreich derzeit den Betrieb von fünf Frauenhäusern in Oberösterreich mit einer Gesamtkapazität von 41 Plätzen für gewaltbetroffene Frauen und 68 Plätzen für ihre Kinder. Um den steigenden Bedarfen und den Vorgaben der internationalen Istanbul-Konvention gerecht zu werden, sind weitere Standorte in der Stadt Braunau, im Salzkammergut und im Mühlviertel geplant.

Aufgrund dieses Ausbaus und zur Sicherstellung einer nachhaltigen vertraglichen Grundlage der Zusammenarbeit, wurden die Leistungsverträge, die das Sozialressort mit den Trägern der . Frauenhäusern abgeschlossen hat, überarbeitet und an aktuelle Anforderungen angepasst. Flankiert wird die neu geschlossene Vertragsgrundlage mit einem umfassenden Gesamtkonzept für die . Frauenhäusern, die zu einer weiteren Vereinheitlichung des Leistungsangebotes und der Leistungsstandards beitragen.

„Die neu abgeschlossenen Leistungsverträge sind ein stabiles und verlässliches Fundament, auf dem sich die Arbeit der . Frauenhäuser in den kommenden Jahren weiterentwickeln kann. Ich bin sehr erfreut, dass dieser Prozess von einem ebenso intensiven wie konstruktiven fachlichen Austausch zwischen den Frauenhäusern und dem Sozialressort begleitet war, der in einem umfassenden Gesamtkonzept verschriftlicht wurde“, so Gerstorfer.

 

Bilder zum Download

Landesrätin Birgit Gerstorfer und fünf Frauen stehen nebeneinander auf einem Rasen im Promenadenpark vor dem Linzer Landhaus Quelle: Land /Denise Stinglmayr (1,61 MB).

Bildtext: Landesrätin Birgit Gerstorfer mit allen fünf Frauenhaus-Geschäftsführerinnen - Land /Denise Stinglmayr, Verwendung mit Quellenangabe