Sozial-LRin Gerstorfer: Sozialausschuss verständigt sich auf neue Berufsbilder

Landeskorrespondenz

Alltagsbegleitung und Frühe Kommunikationsförderung ergänzen bestehende Berufsbilder in Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung

(Presseaussendung vom 24.6.2021)

Seit dem Inkrafttreten des oberösterreichischen Sozialberufegesetzes im Jahr 2008 haben sich die Anforderungen sowie die personellen Bedarfe im Rahmen der Betreuung und Pflege verändert. Um diesen geänderten Bedarfslagen Rechnung zu tragen, hat Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer dem Oö. Landtag eine Novelle vorgelegt, die zwei neue Berufsbilder - Alltagsbegleitung und Frühe Kommunikationsförderung - umfasst und die entsprechenden berufsrechtlichen Grundlagen definiert. 

Frühe Kommunikationsförderung unterstützt Kinder mit Spracherwerbsstörungen

Das Berufsbild der Frühen Kommunikationsförderung kommt in der Praxis bereits zum Einsatz und findet nun seine Verankerung im Oö. Sozialberufegesetz. „Stellen Sie sich vor, etwas macht Sie glücklich oder wütend, aber Sie können diese Gefühle niemanden mitteilen. Genau hier setzt der Beruf der Frühen Kommunikationsförderung an. Ziel ist es, Kindern mit einer erheblichen angeborenen oder erworbenen Spracherwerbsstörung zu zeigen, wie sie mit ihrer Umwelt in Kontakt treten und Ihre Bedürfnisse und Wünsche zum Ausdruck bringen können“, umschreibt Gerstorfer die Aufgaben.

Die Frühe Kommunikationsförderung setzt im häuslichen Umfeld an und bezieht die Familie und  enge Kontaktpersonen mit ein. Sie orientiert sich an den Fähigkeiten der Kinder und gemeinsam mit den Bezugspersonen werden geeignete Kommunikationsmethoden erarbeitet, die in den Alltag gut integrierbar sind. Das Angebot der frühen Kommunikationsförderung richtet sich an Kinder ab dem zweiten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Die Kosten für bewilligte Fördereinheiten werden durch das Sozialressort getragen. 

Alltagsbegleitung ergänzt multiprofessionale Teams in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung

Das Berufsbild der Alltagsbegleitung bietet einen niederschwelligen Zugang in die vielfältigen Tätigkeiten in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung und richtet sich damit vorwiegend an Neu- und Quereinsteiger/innen. Weiters ermöglicht die Alltagsbegleitung auch den qualifizierten Einsatz von Zivildienern und jungen Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Die Alltagsbegleitung umfasst das erforderliche Basiswissen in der Sozialen Begleitung und Betreuung und soll am Arbeitsmarkt eine weitere Option für den (berufsbegleitenden) Einstieg in den Sozialbereich und einer anschließenden Höherqualifikation darstellen. Deswegen wurde in der Konzeption auf eine umfassende Anrechenbarkeit der zu absolvierenden Ausbildungsmodule geachtet. Tätigkeitsfelder der Alltagsbegleiterinnen bestehen in der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen „im Alltag“, beispielsweise bei Einkäufen oder gemeinsamen Unternehmungen. Sie unterstützen die Pflege- und Betreuungsteams der Einrichtungen gerade dort, wo im Vergleich zu anderen Aufgabenstellungen der Sozialberufe geringe Anforderungen aber viel Zeit notwendig sind. Der Unterausschuss zum Oö. Sozialberufegesetz hat sich darauf geeinigt, dass der Einstieg in die Ausbildung ab 16 Jahren möglich ist.