LR Steinkellner: Dreister Führerscheinbetrug mit Spionage-Equipment darf keine Argumentationsgrundlage für Führerscheinprüfungen in Fremdsprachen darstellen

Landeskorrespondenz

Eine Mini-Kamera im Knopfloch und ein Hörgerät im Ohr: so schummeln sich Führerschein-Anwärter durch die Prüfungen. Bereits im Jahr 2018 wurden in Oberösterreich solcherlei Betrugsfälle aufgedeckt, als ein Prüfling im Bezirk Braunau auf frischer Tat ertappt wurde. LR Günther Steinkellner erteilt Plänen zur Wiedereinführung von Führerscheinprüfungen auf Türkisch eine klare Abfuhr. 

(Presseaussendung vom 26.4.2021)

Nachdem 2018 im oberösterreichischen Bezirk Braunau ein Manipulationsversuch bei einer Führerscheinprüfung publik wurde, ereignete sich vergangene Woche in Tirol ein weiterer Vorfall mit einer `James-Bond-Ausrüstung`. Eine 40-jährige Syrerin wurde bei ihrer theoretischen Führerscheinprüfung beim Schummelversuch erwischt. Die Polizei fand eine in den Pullover eingenähte Kamera und Bluetooth-Kopfhörer, durch die ihr offenbar die Testergebnisse eingesagt wurden. Basierend auf den Vorkommnissen in Oberösterreich handelte der damalige Verkehrsminister Ing. Norbert Hofer rasch und nahm gesetzliche Anpassungen vor. Neben einem Eintrag ins Führerscheinregister gilt seither auch eine lange Prüfungssperre für Betrüger/innen. Erst nach einer Frist von über neun Monaten darf die Prüfung nachgeholt werden. (vgl.: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/218567.htm)

„Ein Führerschein ist kein Recht, sondern ein Beleg dafür, dass man sich mit den geltenden Verkehrsregeln befasst und diese verstanden hat. Nur wer das ohne Trickserei unter Beweis stellt, hat gezeigt, dass er sich sicher im Verkehr verhalten kann und das Privileg einer Lenkberechtigung verdient hat“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner. 

Faulheit, mangelnde Motivation, Respektlosigkeit gegenüber dem Prüfungsmodus sind Gründe für derartige Täuschungsversuche. Auch potentielle Sprachprobleme spielen oftmals eine Rolle. Seitens des Klimaministeriums überlegt man deshalb eine Wiedereinführung des Führerscheins in türkischer Sprache zu forcieren. Steinkellner fordert eine klare Linie und keine radikale Kehrtwende des 2019 eingeschlagenen Kurses: „Eine Wiedereinführung der Führerscheinprüfung in beispielsweise türkischer Sprache wäre eine Kapitulationserklärung der Integrationspolitik. Menschen, die nach Österreich zugewandert sind oder hier geboren werden, müssen die Amtssprache Deutsch beherrschen, beziehungsweise als Zeichen der Integrationswilligkeit diese erlernen. Für das Verstehen und Verstanden werden, ist die gemeinsame Sprache das Um und Auf. Eine Führerscheinprüfung auf syrisch, arabisch oder afghanisch anzubieten, würde den Zielen der Integration, klar wiedersprechen. Derartige Manipulationsversuche sind keine Kavaliersdelikte und dürfen keinesfalls als Argumentationsgrundlage für Führerscheinprüfungen in unterschiedlichen Landessprachen herangezogen werden.“

Im Staatsvertrag von 1955 wurde den slowenischen und kroatischen Minderheiten das Recht auf Verwendung ihrer Sprache zusätzlich zu Deutsch als Amtssprache eingeräumt. Diese in der Verfassung geltenden Minderheitenrechte gilt es zu wahren. Somit stehen die Führerscheinprüfungen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch und Slowenisch zur Verfügung. Den Plänen von Bundesministerin Gewessler, die Führerscheinprüfungen wieder in türkischer Sprache anzubieten erteilt Steinkellner eine klare Absage.

 

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