Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 29.3.2021)

In ihrer Sitzung vom 29. März 2021 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

Pflichtschulbaumaßnahmen 2021
Das Land unterstützt die Gemeinden als Schulerhalter nachhaltig in ihren Schulstrukturen, um Kindern die besten Rahmenbedingungen in punkto Bildung zu ermöglichen. Insgesamt knapp 2,5 Mio. Euro aus Schulbaumitteln fließen daher als Zuschüsse für Weiterführung bzw. Ausfinanzierung in Pflichtschulbauten  bzw. -sanierungen in elf oberösterreichische Gemeinden in den Bezirken Gmunden, Grieskirchen, Linz-Land, Rohrbach, Urfahr-Umgebung und Vöcklabruck. 

Investitionen für die oö. Wirtschaft
Folgende Projekte, an denen oberösterreichische Unternehmen arbeiten, entsprechen den Zielsetzungen des „Innovations- und Wachstumsprogramm für die Oö. Wirtschaft“ - Erhaltung bzw. Schaffung von höher qualifizierten Arbeitsplätzen (Qualifikationssteigerung), Erweiterung des Marktpotentials (Erschließung neuer Märkte), Modernisierung und Erweiterung sowie als Beitrag zu nachhaltigem Wachstum - und werden in dieser Sitzung mit insgesamt 266.440 Euro an Landesgeldern bezuschusst: "Bau Lackier- und Karosseriezentrum" (Wels), "Anschaffung einer Laserschweißanlage" (Reichraming), "Kauf Bandsägenanlage BSMSP" (St. Georgen am Walde), "Investition in digitalisierte Pulver- und KTL-Technik (Industrie 4.0)" (Reichersberg), "Umbau Imhoffstraße 2020" (Neuhofen an der Krems) und "Anschaffung CNC Hochleistungszentrum 5-Achs-Maschine" (Schwanenstadt).

Agrarumweltprogramm
Die Auszahlungen der zweiten Teilbeträge zum Antragsjahr 2020 an die AMA für das „Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL)“ sind für April 2021 vorgesehen. Dazu werden anteilige Landesmittel in der Höhe von rund 4,2 Mio. Euro bereitgestellt. Die ersten Teilbeträge wurden bereits im Dezember 2020 ausbezahlt. Dieses Programm zielt insbesondere darauf ab, den teilnehmenden Landwirt/innen die höheren Produktionskosten zu honorieren und die Ertragsverluste auszugleichen, die als Folgen der besonders umweltrelevanten Auflagen des ÖPUL gegeben sind. Weiters wird damit ein besonders wichtiger Beitrag zur Refundierung der steigenden gesellschaftlichen Nachfrage nach Umweltdienstleistungen geleistet. Die freiwillig teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe wählen jeweils abgestimmt auf ihre Betriebsorganisation die Teilnahme an einzelnen Maßnahmen aus. Seit 2017 ist auch die von der Europäischen Kommission genehmigte neue oberösterreichische ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Gewässerschutz – Grünland“ enthalten.