LR Klinger: Feinschliff des Hundehaltegesetzes unter Einbeziehung von Experten/innen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 28.1.2021)

Im Zuge des Begutachtungsverfahrens zur Novelle des Hundehaltegesetzes sind viele konstruktive wie auch kritische Einwände eingegangen, welche allesamt sehr ernst genommen werden. Sie werden in die weitere Vorgehensweise einfließen. Oberösterreich hat grundsätzlich ein sehr gutes  Hundehaltegesetz. Aber auch ein noch so gutes Gesetz, kann nicht alle Hundebisse verhindern. Es zeigt sich bei  solchen Vorfällen immer wieder, dass in erster Linie die Ausbildung des Hundes und des, der Hundehalter/in Halters verbessert werden müssen.

„Unser Hundehaltegesetz ist ein sehr gutes, aber es kann nun einmal nicht jeden Vorfall verhindern. Mit jährlich 200 Vorfällen bei rund 78.000 angemeldeten Hunden sind wir auf einem guten Weg, aber trotz sinkender Tendenz immer noch nicht dort, wo wir hin wollen. Um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das allen Anforderungen gerecht wird und auch ein erhöhtes präventives Potential hat, setzen wir uns deshalb nochmals mit anerkannten Expertinnen und Experten an einen Tisch. Der Fokus wird jedenfalls auf einer weiter verbesserten Ausbildung von Hund und Herrl liegen und auch darauf, dass der Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines vierbeinigen Freundes zu erbringen sein wird. Ich appelliere an dieser Stelle auch nochmals an jene, welche sich ein Hund zulegen, diese Entscheidung gut vorbereitet zu treffen. Der Hund muss auch zum Erfahrungshorizont des Halters und zum Umfeld passen. Gute Entscheidungsgrundlagen und eine fundierte Ausbildung sind der Schlüssel für eine sicheres Miteinander,“ betont Landesrat Ing. Wolfgang Klinger.